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Gerichtsstände Rex Lex

In den meisten Rechtssystemen existiert eine Rangordnung von Gerichtsinstanzen, die jeweils verschiedene Funktionen und Funktionen besitzen. An dieser Stelle sind ein paar der häufigsten Instanzen und ihre allgemeinen Funktion:

Ordentliche Gerichtbarkeit:
In Deutschland existiert ein mehrstufiges Gerichtssystem, bestehend aus Amts- und Landgerichten sowie Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof (BGH).
Amtsgerichte sind die erste} Instanz und haben die Aufgabe, Strafverfahren,Strafprozesse sowie Zivilverfahren von geringerem Wert und Familienverfahren zu verhandeln.
Landgerichte sind die nächsthöhere Gerichtsinstanz und haben die Aufgabe, Strafsachen sowie Zivilsachen von höherem Wert und Handelssachen zu behandeln.
Die Oberlandesgerichte sind die dritte Gerichtsinstanz und haben die Rolle, Berufungen gegen Entscheidungen der Landgerichte sowie Revisionen gegen Urteile der Amtsgerichte zu behandeln.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist die oberste Gerichtsinstanz im Zivilrecht und Strafrecht und richtet in letzter Gerichtsinstanz über Revisionsverfahren, welche von den Oberlandesgerichten an ihn verwiesen werden.

Es gibt zudem spezielle Gerichte, wie Arbeitsgerichte, Sozialgerichte, Finanzgerichte und Verwaltungsgerichte, die sich mit bestimmten Sektoren des Rechts befassen.

Sozialgerichtsbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Sozialgerichte für die Rechtsprechung von Auseinandersetzungen im Sozialrecht verantwortlich. Dazu gehören z.B. Streitigkeiten in Bezug auf Renten, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Sozialhilfe.
Der Aufbau der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Instanzen: die Sozialgerichte, die Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht.
Die Sozialgerichte sind die niederste Instanz und sind in jedem Bundesland vorhanden. Sie entscheiden in erster Gerichtsinstanz über die Differenzen im Sozialrecht.
Die Landessozialgerichte sind die zweite Instanz und entscheiden über Berufungsverfahren gegen die Entscheidungen der Sozialgerichte. Jedes Bundesland hat mindestens ein Landessozialgericht.
Das Bundessozialgericht ist die nächst übergeordnete und letzte Gerichtsinstanz und richtet über Revisionen gegen die Entscheidungen der Landessozialgerichte. Es ist das oberste Gericht in der Sozialgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Kassel.

Verwaltungsgerichtsbarkeit:
In Deutschland sind die Verwaltungsgerichte für die Rechtsprechung von Streitigkeiten im Verwaltungsrecht verantwortlich. Dazu gehören beispielsweise Streitigkeiten in Bezug auf Urteile der öffentlichen Verwaltung, wie beispielsweise Bußgeldbescheide, Baugenehmigungen oder Beihilfeentscheidungen.
Der Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Gerichtsinstanzen: die Verwaltungsgerichte, die Oberverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht.
Die Verwaltungsgerichte sind die niederste Gerichtsinstanz und sind in jedem Bundesland vorhanden. Sie entscheiden in niederster Gerichtsinstanz über die Differenzen im Verwaltungsrecht.
Die Oberverwaltungsgerichte sind die zweite Gerichtsinstanz und entscheiden über Berufungen gegen die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte. Alle Bundesländer hat wenigstens ein Oberverwaltungsgericht.
Das Bundesverwaltungsgericht ist die nächst übergeordnete und letzte Instanz und entscheidet über Revisionen gegen die Entscheidungen|Rechtsentscheidungen|Urteile} der Oberverwaltungsgerichte. Es ist das höchste Gericht in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Leipzig.

Arbeitsgerichtsbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Arbeitssgerichte für die Entscheidung von Auseinandersetzungen im Arbeitssgericht verantwortlich. Dazu gehören z.B. Auseinandersetzungen in Bezug auf Diskrimminierung, Arbeitsentgelte, Abreitsverträge oder Kündigungen.
Die Struktur der Arbeitssgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Instanzen: die Arbeitssgerichte, die Landesarbeitssgerichte wie auch das Bundesarbeitsgericht.
Die Arbeitssgerichte sind die erste Instanz und sind in jedem Bundesland existent. Sie entscheiden in niederster Instanz über die Differenzen im Arbeitssgericht.
Die Landesarbeitssgerichte sind die zweite Gerichtsinstanz und entscheiden über Berufungsverfahren gegen die Rechtsentscheidungen der Arbeitssgerichte. Alle Bundesländer hat wenigstens ein Landesarbeitssgericht.
Das Bundesarbeitsgericht ist die dritte und letzte Gerichtsinstanz und richtet über Revisionen gegen die Entscheidungen|Rechtsentscheidungen|Urteile} der Landesarbeitssgerichte. Es ist das höchste Gericht in der Arbeitssgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Erfurt.

Finanzgerichtsbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es sowohl ordentliche als auch außerordentliche Finanzgerichte. Ordentliche Finanzgerichte sind die Finanzgerichte des Bundes und der Länder. Außerordentliche Finanzgerichte sind die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes und die Finanzgerichtsbarkeit der Länder.
Die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes besteht aus dem Bundesfinanzhof (BFH) in München und dem Bundesfinanzgericht (BFG) in Berlin.
Die Finanzgerichtsbarkeit der Länder besteht aus den Finanzgerichten der Länder. Jedes Land hat wenigstens ein Finanzgericht, das für die Entscheidung von Auseinandersetzungen zuständig ist, die sich auf die Angelegenheiten des Landes beziehen.
Der Weg der Gerichtsinstanzen beginnt in der Regel bei den Finanzämtern, die erste Gerichtsinstanz sind. Wenn ein Steuerpflichtiger mit einer Rechtsprechung des Finanzamts nicht einverstanden ist, kann er Einspruch einlegen. Wenn der Einspruch abgelehnt wird, kann der Steuerpflichtige Beschwerde beim Finanzgericht eingeben. Wenn das Finanzgericht die Beschwerde abweist, kann der Steuerpflichtige Beschwerde beim BFH einlegen. In letzter Gerichtsinstanz ist der BFH entscheidungsbefugt.