Landesarbeitsgericht Bremen
Gerichtsstand in Bremen
Die Landesarbeitsgerichte (LAG) sind spezialisierte Gerichtsinstanzen in Deutschland, die für Arbeitsrechtssachen auf Landesebene zuständig sind. Hier sind grundlegende Angaben zu ihren Aufgaben, Zuständigkeiten und behandelten Rechtsgebieten:
1. Aufgabenstellung:
Die Hauptaufgabe der Landesarbeitsgerichte besteht darin, als Gerichtsinstanz für Berufungen für Entscheidungen der Arbeitsgerichte in erster Instanz zu dienen. Sie validieren Rechtsmittel gegen Rechtsentscheidungen und Beschlüsse der Arbeitsgerichte und entscheiden in zweiter Instanz über diese Fälle. Dabei ist ihre Funktion, sicherzustellen, dass arbeitsrechtliche Differenzen auf der Grundlage des Arbeitsrechts und der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen sorgfältig und gerecht abgehandelt werden.
2. Zuständigkeit:
Die Zuständigkeit der Landesarbeitsgerichte erstreckt sich auf das jeweilige Land, in dem sie sich befinden. Sie sind im Regelfall für Berufungen gegen Urteile der Arbeitsgerichte in ihrem Bundesland verantwortlich. In arbeitsrechtlichen Verfahren sind sie die zweite Instanz nach den Arbeitsgerichten und die Instanz für Berufungen vor dem Bundesarbeitsgericht.
3. Behandelte Rechtsgebiete:
Die Landesarbeitsgerichte spielen eine besondere Aufgabe bei der Gewährleistung der Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf Bundeslandebene. Sie tragen zusätzlich bei, die Qualität und Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Arbeitsrecht sicherzustellen und sorgen dafür, dass arbeitsrechtliche Streitigkeiten fair und gerecht abgehandelt werden.