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Gerichtsstände Rex Lex

In den verbreitesten Justizsystemen gibt es eine Stufenordnung von Gerichtsinstanzen, die jeweilig diverse Aufgaben und Funktionen besitzen. An dieser Stelle sind ein paar der häufigsten Instanzen und ihre standartisierten Funktion:

Ordentliche Gerichtbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ein vielstufiges Gerichtssystem, bestehend aus Amts- und Landgerichten sowie Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof (BGH).
Amtsgerichte sind die erste} Gerichtsinstanz und besitzen die Funktion, Strafverfahren,Strafprozesse und Zivilsachen von nicht sehr hohem Geldwert und Familienverfahren zu verhandeln.
Landgerichte sind die zweite Gerichtsinstanz und haben die Aufgabe, Strafsachen sowie Zivilprozesse von größerem Geldwert und Handelsstreitigkeiten zu verhandeln.
Die Oberlandesgerichte sind die nächst übergeordnete Instanz und haben die Aufgabe, Berufungen gegen Rechtsentscheidungen der Landgerichte sowie Revisionen gegen Urteile der Amtsgerichte zu verhandeln.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist die höchste Instanz im Zivilrecht und Strafrecht und entscheidet in endgültiger Instanz über Revisionsverfahren, die von den Oberlandesgerichten an ihn weitergereicht werden.

Es gibt zudem extra Gerichte, wie Arbeitsgerichte, Sozialgerichte, Finanzgerichte und Verwaltungsgerichte, die sich mit definierten Tehmenbreoichen des Rechts befassen.

Sozialgerichtsbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Sozialgerichte für die Entscheidung von Streitigkeiten im Sozialrecht zuständig. Dazu gehören z.B. Auseinandersetzungen in Zusammenhang auf Renten, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Sozialhilfe.
Der Aufbau der Sozialgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik gliedert sich in drei Gerichtsinstanzen: die Sozialgerichte, die Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht.
Die Sozialgerichte sind die niederste Gerichtsinstanz und sind in allen Bundesländern vorhanden. Sie entscheiden in niederster Gerichtsinstanz über die Auseinandersetzungen im Sozialrecht.
Die Landessozialgerichte sind die nächsthöhere Gerichtsinstanz und entscheiden über Berufungen gegen die Rechtsentscheidungen der Sozialgerichte. Jedes Bundesland hat mindestens ein Landessozialgericht.
Das Bundessozialgericht ist die nächst übergeordnete und letzte Instanz und richtet über Revisionen gegen die Rechtsentscheidungen der Landessozialgerichte. Es ist das oberste Gericht in der Sozialgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Kassel.

Verwaltungsgerichtsbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Verwaltungsgerichte für die Rechtsprechung von Differenzen im Verwaltungsrecht verantwortlich. Dazu gehören z.B. Differenzen in Bezug auf Urteile der öffentlichen Verwaltung, wie z.B. Bußgeldbescheide, Baugenehmigungen oder Beihilfeentscheidungen.
Der Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Instanzen: die Verwaltungsgerichte, die Oberverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht.
Die Verwaltungsgerichte sind die erste Gerichtsinstanz und sind in jedem Bundesland vorhanden. Sie entscheiden in erster Gerichtsinstanz über die Auseinandersetzungen im Verwaltungsrecht.
Die Oberverwaltungsgerichte sind die zweite Gerichtsinstanz und entscheiden über Berufungen gegen die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte. Alle Bundesländer hat wenigstens ein Oberverwaltungsgericht.
Das Bundesverwaltungsgericht ist die nächst übergeordnete und letzte Instanz und entscheidet über Revisionen gegen die Entscheidungen|Rechtsentscheidungen|Urteile} der Oberverwaltungsgerichte. Es ist das oberste Gericht in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Leipzig.

Arbeitsgerichtsbarkeit:
In Deutschland sind die Arbeitssgerichte für die Entscheidung von Auseinandersetzungen im Arbeitssgericht zuständig. Dazu gehören z.B. Auseinandersetzungen in Bezug auf Diskrimminierung, Arbeitsentgelte, Abreitsverträge oder Kündigungen.
Die Struktur der Arbeitssgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Gerichtsinstanzen: die Arbeitssgerichte, die Landesarbeitssgerichte und das Bundesarbeitsgericht.
Die Arbeitssgerichte sind die erste Gerichtsinstanz und sind in jedem Bundesland existent. Sie entscheiden in erster Gerichtsinstanz über die Differenzen im Arbeitssgericht.
Die Landesarbeitssgerichte sind die nächsthöhere Gerichtsinstanz und entscheiden über Berufungen gegen die Entscheidungen der Arbeitssgerichte. Alle Bundesländer hat wenigstens ein Landesarbeitssgericht.
Das Bundesarbeitsgericht ist die nächst übergeordnete und letzte Gerichtsinstanz und entscheidet über Revisionen gegen die Entscheidungen|Rechtsentscheidungen|Urteile} der Landesarbeitssgerichte. Es ist das höchste Gericht in der Arbeitssgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Erfurt.

Finanzgerichtsbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland existiert sowohl ordentliche wie auch außerordentliche Finanzgerichte. Ordentliche Finanzgerichte sind die Finanzgerichte des Bundes und der Länder. Außerordentliche Finanzgerichte sind die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes und die Finanzgerichtsbarkeit der Länder.
Die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes besteht aus dem Bundesfinanzhof (BFH) in München und dem Bundesfinanzgericht (BFG) in Berlin.
Die Finanzgerichtsbarkeit der Länder besteht aus den Finanzgerichten der Länder. Jedes Land hat wenigstens ein Finanzgericht, das für die Entscheidung von Auseinandersetzungen verantwortlich ist, die sich auf die Angelegenheiten des Landes beziehen.
Der Weg der Instanzen beginnt in der Regel bei den Finanzämtern, die niederste Gerichtsinstanz sind. Wenn ein Steuerpflichtiger mit einer Rechtsprechung des Finanzamts nicht einverstanden ist, kann er Widerspruch einlegen. Wenn der Einspruch abgelehnt wird, kann der Steuerpflichtige Klage beim Finanzgericht eingeben. Wenn das Finanzgericht die Beschwerde abweist, kann der Steuerpflichtige Klage beim BFH einlegen. In letzter Gerichtsinstanz ist der BFH entscheidungsbefugt.