Landersarbeitsgericht des Saarlands
Gerichtsstand in Saarland
Die Landesarbeitsgerichte (LAG) sind spezielle Gerichtsinstanzen in Deutschland, die für Arbeitsrechtssachen auf Bundeslandebene verantwortlich sind. Hier sind wichtige Informationen zu ihren Aufgaben, Verantwortlichkeiten und behandelten Rechtsgebieten:
1. Aufgabenstellung:
Die Hauptaufgabe der Landesarbeitsgerichte besteht darin, als Instanz für Berufungen für Entscheidungen der Arbeitsgerichte in erster Gerichtsinstanz zu fungieren. Sie prüfen Rechtsmittel gegen Rechtsentscheidungen und Beschlüsse der Arbeitsgerichte und entscheiden in zweiter Gerichtsinstanz über diese Fälle. Dabei ist ihre Aufgabe, sicher zu sein, dass arbeitsrechtliche Differenzen auf der Grundlage des Arbeitsrechts und der arbeitsvertraglichen Verträge sorgfältig und gerecht behandelt werden.
2. Zuständigkeit:
Die Verantwortlichkeit der Landesarbeitsgerichte erstreckt sich auf das jeweilige Bundesland, in dem sie sich befinden. Sie sind in aller Regel für Berufungen gegen Urteile der Arbeitsgerichte in ihrem Bundesland verantwortlich. In arbeitsrechtlichen Verfahren sind sie die zweite Gerichtsinstanz nach den Arbeitsgerichten und die Instanz für Berufungen vor dem Bundesarbeitsgericht.
3. Behandelte Rechtsgebiete:
Die Landesarbeitsgerichte spielen eine wichtige Funktion bei der Gewähr der Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf Landesebene. Sie tragen zusätzlich bei, die Güte und Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Arbeitsrecht sicherzustellen und sorgen dafür, dass arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen fair und gerecht behandelt werden.