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Gerichtsstände Rex Lex

In den meisten Justizsystemen gibt es eine Hierarchie von Gerichtsinstanzen, die jeweilig unterschiedliche Funktionen und Zuständigkeiten innehaben. Hier sind einige der häufigsten Gerichtsinstanzen und ihre allgemeinen Aufgabe:

Ordentliche Gerichtbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland existiert ein vielstufiges Gerichtssystem, bestehend aus Amts- und Landgerichten sowie Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof (BGH).
Amtsgerichte sind die erste} Instanz und haben die Rolle, Strafverfahren,Strafprozesse sowie Zivilprozesse von nicht sehr hohem Wert und Familiensachen zu verhandeln.
Landgerichte sind die nächsthöhere Instanz und besitzen die Funktion, Strafverfahren,Strafprozesse sowie Zivilsachen von höherem Geldwert und Handelsstreitigkeiten zu behandeln.
Die Oberlandesgerichte sind die dritte Gerichtsinstanz und haben die Aufgabe, Berufungsverfahren gegen Urteile der Landgerichte sowie Revisionen gegen Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte zu verhandeln.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist die oberste Gerichtsinstanz im Zivilrecht und Strafrecht und entscheidet in letzter Gerichtsinstanz über Revisionsverfahren, welche von den Oberlandesgerichten an ihn weitergereicht werden.

Es gibt auch spezielle Gerichte, wie Arbeitsgerichte, Sozialgerichte, Finanzgerichte und Verwaltungsgerichte, die sich mit festen Sektoren des Rechts befassen.

Sozialgerichtsbarkeit:
In Deutschland sind die Sozialgerichte für die Rechtsprechung von Differenzen im Sozialrecht verantwortlich. Dazu gehören z.B. Differenzen in Zusammenhang auf Renten, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Sozialhilfe.
Die Struktur der Sozialgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik gliedert sich in drei Gerichtsinstanzen: die Sozialgerichte, die Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht.
Die Sozialgerichte sind die erste Instanz und sind in jedem Bundesland vorhanden. Sie entscheiden in niederster Instanz über die Streitigkeiten im Sozialrecht.
Die Landessozialgerichte sind die zweite Instanz und entscheiden über Berufungsverfahren gegen die Entscheidungen der Sozialgerichte. Jedes Bundesland hat wenigstens ein Landessozialgericht.
Das Bundessozialgericht ist die nächst übergeordnete und letzte Gerichtsinstanz und richtet über Revisionen gegen die Rechtsentscheidungen der Landessozialgerichte. Es ist das oberste Gericht in der Sozialgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Kassel.

Verwaltungsgerichtsbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Verwaltungsgerichte für die Entscheidung von Differenzen im Verwaltungsrecht verantwortlich. Dazu gehören z.B. Differenzen in Bezug auf Rechtsentscheidungen der öffentlichen Verwaltung, wie z.B. Bußgeldbescheide, Baugenehmigungen oder Beihilfeentscheidungen.
Die Struktur der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Instanzen: die Verwaltungsgerichte, die Oberverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht.
Die Verwaltungsgerichte sind die niederste Instanz und sind in jedem Bundesland vorhanden. Sie entscheiden in niederster Gerichtsinstanz über die Streitigkeiten im Verwaltungsrecht.
Die Oberverwaltungsgerichte sind die nächsthöhere Gerichtsinstanz und entscheiden über Berufungsverfahren gegen die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte. Alle Bundesländer hat wenigstens ein Oberverwaltungsgericht.
Das Bundesverwaltungsgericht ist die nächst übergeordnete und letzte Gerichtsinstanz und richtet über Revisionen gegen die Entscheidungen|Rechtsentscheidungen|Urteile} der Oberverwaltungsgerichte. Es ist das oberste Gericht in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Leipzig.

Arbeitsgerichtsbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Arbeitssgerichte für die Rechtsprechung von Differenzen im Arbeitssgericht verantwortlich. Dazu gehören beispielsweise Differenzen in Bezug auf Diskrimminierung, Arbeitsentgelte, Abreitsverträge oder Kündigungen.
Die Struktur der Arbeitssgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Instanzen: die Arbeitssgerichte, die Landesarbeitssgerichte und das Bundesarbeitsgericht.
Die Arbeitssgerichte sind die erste Instanz und sind in jedem Bundesland vorhanden. Sie entscheiden in niederster Gerichtsinstanz über die Auseinandersetzungen im Arbeitssgericht.
Die Landesarbeitssgerichte sind die nächsthöhere Gerichtsinstanz und entscheiden über Berufungen gegen die Rechtsentscheidungen der Arbeitssgerichte. Alle Bundesländer hat wenigstens ein Landesarbeitssgericht.
Das Bundesarbeitsgericht ist die dritte und letzte Gerichtsinstanz und richtet über Revisionen gegen die Entscheidungen|Rechtsentscheidungen|Urteile} der Landesarbeitssgerichte. Es ist das oberste Gericht in der Arbeitssgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Erfurt.

Finanzgerichtsbarkeit:
In Deutschland existiert sowohl ordentliche als auch außerordentliche Finanzgerichte. Ordentliche Finanzgerichte sind die Finanzgerichte des Bundes und der Länder. Außerordentliche Finanzgerichte sind die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes und die Finanzgerichtsbarkeit der Länder.
Die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes besteht aus dem Bundesfinanzhof (BFH) in München und dem Bundesfinanzgericht (BFG) in Berlin.
Die Finanzgerichtsbarkeit der Länder besteht aus den Finanzgerichten der Länder. Jedes Land hat mindestens ein Finanzgericht, das für die Entscheidung von Auseinandersetzungen verantwortlich ist, die sich auf die Angelegenheiten des Landes beziehen.
Der Weg der Instanzen beginnt in der Regel bei den Finanzämtern, die niederste Gerichtsinstanz sind. Sofern ein Steuerpflichtiger mit einer Rechtsprechung des Finanzamts nicht einverstanden ist, kann er Widerspruch einlegen. Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, kann der Steuerpflichtige Klage beim Finanzgericht einreichen. Wenn das Finanzgericht die Beschwerde abweist, kann der Steuerpflichtige Beschwerde beim BFH einlegen. In letzter Gerichtsinstanz ist der BFH entscheidungsbefugt.