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Saechsisches Landesarbeitsgericht

Gerichtsstand in Sachsen

Saechsisches Landesarbeitsgericht

Die Landesarbeitsgerichte (LAG) sind spezialisierte Gerichte in Deutschland, die für Arbeitsrechtssachen auf Landesebene verantwortlich sind. Hier sind wichtige Informationen zu ihren Aufgaben, Kompetenzen und behandelten Rechtsgebieten:

1. Aufgabenstellung:
Die Grundaufgabe der Landesarbeitsgerichte besteht darin, als Berufungsinstanzen für Entscheidungen der Arbeitsgerichte in erster Instanz zu agieren. Sie prüfen Rechtsmittel gegen Rechtsentscheidungen und Beschlüsse der Arbeitsgerichte und entscheiden in zweiter Instanz über diese Fälle. Dabei ist ihre Rolle, sicher zu sein, dass arbeitsrechtliche Streitigkeiten auf der Grundlage des Arbeitsrechts und der arbeitsvertraglichen Verträge korrekt und gerecht behandelt werden.

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2. Zuständigkeit:
Die Zuständigkeit der Landesarbeitsgerichte erstreckt sich auf das jeweilige Bundesland, in dem sie sich befinden. Sie sind meist für Berufungen gegen Rechtsentscheidungen der Arbeitsgerichte in ihrem Bundesland verantwortlich. In arbeitsrechtlichen Verfahren sind sie die zweite Instanz nach den Arbeitsgerichten und die Instanz für Berufungen vor dem Bundesarbeitsgericht.

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3. Behandelte Rechtsgebiete:

  • Kündigungsschutzrecht: In diesem Zusammenhang geht es um Berufungen gegen Urteile der Arbeitsgerichte in Beziehung auf Kündigungen, Abmahnungen und Entlassungen.

  • Arbeitsvertragsrecht: Sie entscheiden über Berufungen in Fällen, die arbeitsvertragliche Bestimmungen, Arbeitsbedingungen, Gehalt und weitere arbeitsrechtliche Fragen angehen.

  • Arbeitszeitrecht: Angelegenheiten im Bezug mit Arbeitszeitregelungen, Überstunden und Urlaubsansprüchen werden ebenfalls von den Landesarbeitsgerichten behandelt.

  • Diskriminierung und Gleichbehandlung: Berufungen gegen Urteile der Arbeitsgerichte in Verfahren von Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion, Behinderung und weiteren geschützten Merkmalen werden nachgeprüft.

  • Betriebsverfassungsrecht: Landesarbeitsgerichte verhandeln Berufungen in Bezug auf der Betriebsverfassung und der Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten.

  • Tarifrecht: Sie können über Berufungen in Tarifvertrags- und tariflichen Differenzen entscheiden.

  • Die Landesarbeitsgerichte haben eine essentitelle Aufgabe bei der Gewähr der Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf Bundeslandebene. Sie tragen dazu bei, die Güte und Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Arbeitsrecht zu gewährleisten und sorgen dafür, dass arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen fair und gerecht abgehandelt werden.