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Gerichtsstände Rex Lex

In den verbreitesten Justizsystemen gibt es eine Rangordnung von Instanzen, welche jeweils unterschiedliche Aufgaben und Funktionen haben. Hier sind einige der verbreitesten Gerichtsinstanzen und ihre standartisierten Funktion:

Ordentliche Gerichtbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland existiert ein mehrstufiges Gerichtssystem, bestehend aus Amts- und Landgerichten sowie Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof (BGH).
Amtsgerichte sind die niederste} Gerichtsinstanz und besitzen die Funktion, Strafsachen sowie Zivilverfahren von geringerem Geldwert und Familiensachen zu behandeln.
Landgerichte sind die nächsthöhere Instanz und besitzen die Rolle, Strafverfahren,Strafprozesse sowie Zivilsachen von höherem Geldwert und Handelssachen zu verhandeln.
Die Oberlandesgerichte sind die nächst übergeordnete Instanz und haben die Rolle, Berufungen gegen Rechtsentscheidungen der Landgerichte sowie Revisionen gegen Urteile der Amtsgerichte zu verhandeln.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist die höchste Instanz im Zivilrecht und Strafrecht und richtet in letzter Instanz über Revisionsverfahren, welche von den Oberlandesgerichten an ihn verwiesen werden.

Es gibt auch extra Gerichte, wie Arbeitsgerichte, Sozialgerichte, Finanzgerichte und Verwaltungsgerichte, welche sich mit definierten Bereichen des Rechts befassen.

Sozialgerichtsbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Sozialgerichte für die Rechtsprechung von Differenzen im Sozialrecht zuständig. Dazu gehören beispielsweise Differenzen in Zusammenhang auf Renten, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Sozialhilfe.
Die Struktur der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Gerichtsinstanzen: die Sozialgerichte, die Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht.
Die Sozialgerichte sind die erste Instanz und sind in jedem Bundesland existent. Sie entscheiden in niederster Instanz über die Streitigkeiten im Sozialrecht.
Die Landessozialgerichte sind die zweite Gerichtsinstanz und entscheiden über Berufungen gegen die Rechtsentscheidungen der Sozialgerichte. Alle Bundesländer hat mindestens ein Landessozialgericht.
Das Bundessozialgericht ist die dritte und letzte Instanz und richtet über Revisionen gegen die Urteile der Landessozialgerichte. Es ist das oberste Gericht in der Sozialgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Kassel.

Verwaltungsgerichtsbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Verwaltungsgerichte für die Entscheidung von Streitigkeiten im Verwaltungsrecht zuständig. Dazu gehören beispielsweise Auseinandersetzungen in Bezug auf Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung, wie beispielsweise Bußgeldbescheide, Baugenehmigungen oder Beihilfeentscheidungen.
Die Struktur der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Instanzen: die Verwaltungsgerichte, die Oberverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht.
Die Verwaltungsgerichte sind die niederste Instanz und sind in jedem Bundesland vorhanden. Sie entscheiden in erster Gerichtsinstanz über die Streitigkeiten im Verwaltungsrecht.
Die Oberverwaltungsgerichte sind die nächsthöhere Instanz und entscheiden über Berufungen gegen die Urteile der Verwaltungsgerichte. Alle Bundesländer hat mindestens ein Oberverwaltungsgericht.
Das Bundesverwaltungsgericht ist die nächst übergeordnete und letzte Gerichtsinstanz und entscheidet über Revisionen gegen die Entscheidungen|Rechtsentscheidungen|Urteile} der Oberverwaltungsgerichte. Es ist das oberste Gericht in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Leipzig.

Arbeitsgerichtsbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Arbeitssgerichte für die Entscheidung von Differenzen im Arbeitssgericht zuständig. Dazu gehören beispielsweise Auseinandersetzungen in Bezug auf Diskrimminierung, Arbeitsentgelte, Abreitsverträge oder Kündigungen.
Der Aufbau der Arbeitssgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Gerichtsinstanzen: die Arbeitssgerichte, die Landesarbeitssgerichte und das Bundesarbeitsgericht.
Die Arbeitssgerichte sind die niederste Instanz und sind in jedem Bundesland existent. Sie entscheiden in niederster Instanz über die Differenzen im Arbeitssgericht.
Die Landesarbeitssgerichte sind die nächsthöhere Gerichtsinstanz und entscheiden über Berufungsverfahren gegen die Entscheidungen der Arbeitssgerichte. Alle Bundesländer hat mindestens ein Landesarbeitssgericht.
Das Bundesarbeitsgericht ist die nächst übergeordnete und letzte Gerichtsinstanz und richtet über Revisionen gegen die Entscheidungen|Rechtsentscheidungen|Urteile} der Landesarbeitssgerichte. Es ist das höchste Gericht in der Arbeitssgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Erfurt.

Finanzgerichtsbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es sowohl ordentliche wie auch außerordentliche Finanzgerichte. Ordentliche Finanzgerichte sind die Finanzgerichte des Bundes und der Länder. Außerordentliche Finanzgerichte sind die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes und die Finanzgerichtsbarkeit der Länder.
Die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes besteht aus dem Bundesfinanzhof (BFH) in München und dem Bundesfinanzgericht (BFG) in Berlin.
Die Finanzgerichtsbarkeit der Länder besteht aus den Finanzgerichten der Länder. Jedes Land hat mindestens ein Finanzgericht, das für die Rechtsprechung von Auseinandersetzungen zuständig ist, die sich auf die Angelegenheiten des Landes beziehen.
Der Weg der Gerichtsinstanzen beginnt in der Regel bei den Finanzämtern, die niederste Instanz sind. sobald ein Steuerpflichtiger mit einer Rechtsprechung des Finanzamts nicht einverstanden ist, kann er Widerspruch einlegen. Wenn der Einspruch abgelehnt wird, kann der Steuerpflichtige Klage beim Finanzgericht eingeben. Wenn das Finanzgericht die Klage abweist, kann der Steuerpflichtige Klage beim BFH einlegen. In letzter Gerichtsinstanz ist der BFH entscheidungsbefugt.