Landgericht Freiburg im Breisgau
Gerichtsstand in Baden-Württemberg
Die Landgerichte in Deutschland haben als übergeordnete Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Verantwortung für spezifische Aufgaben, Verantwortlichkeiten und die Bearbeitung verschiedener Rechtsgebiete.
1. Aufgaben:
Landgerichte sind Gerichte der zweiten Instanz und haben nachfolgende Hauptaufgaben:
Die Verantwortlichkeit der Landgerichte erstreckt sich über einen größeren geografischen Kreis im Verhältnis zu den Amtsgerichten, und oftmals sind Landgerichte für viele Amtsgerichtsbezirke verantwortlich. Durch diese regionale Zuständigkeit wird sichergestellt, dass Berufungen und komplexere Fälle vor einem geeigneten Gericht verhandelt werden. Landgerichte übernehmen die Rolle der Berufungsinstanz für Amtsgerichte und sind gleichzeitig die Erstinstanz für Prozesse mit einem Streitwert über 5000 Euro oder einer zu erwartenden Haftstrafe von vier Jahren und mehr. 3. Behandelte Rechtsgebiete:
Als entscheidender Teil der deutschen Gerichtsbarkeit fungieren Landgerichte, indem sie die Rechtsmittelinstanz für viele Entscheidungen der Amtsgerichte darstellen und sich mit komplexeren rechtlichen Angelegenheiten befassen. Ihr Engagement gewährleistet die Einheitlichkeit und Qualität der Rechtsprechung in Deutschland.