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Landgericht Tübingen

Gerichtsstand in Baden-Württemberg

Landgericht Tübingen

Die Landgerichte in Deutschland haben als übergeordnete Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Verantwortung für spezifische Aufgaben, Zuständigkeiten und die Bearbeitung verschiedener Rechtsgebiete.

1. Aufgaben: Landgerichte sind Gerichte der zweiten Gerichtsinstanz und haben nachfolgende Aufgaben:

  • Zivilsachen: Landgerichte übernehmen die Rolle einer Instanz für Berufungen der Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte in Zivilsachen, indem sie Rechtsmittel gegen Rechtsurteile und Beschlüsse kontrollieren und eigene Rechtsurteile in komplexeren Zivilrechtsfällen mit übergeordneten Streitwerten oder rechtlicher Komplexität fällen.

  • Strafsachen: Die Zuständigkeit von Landgerichten in Strafsachen erstreckt sich auf schwerwiegendere Vergehen im Vergleich zu Amtsgerichten, wie beispielsweise Raub, schwere Körperverletzung und Tötungsdelikte. Hierbei entscheiden sie über die Schuld oder Unschuld des Beklagten und verhängen entsprechende Strafen.

  • Familienrecht: In größeren Städten sowie einigen Bundesländern können Landgerichte familiengerichtliche Aufgaben übernehmen.
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    2. Verantwortlichkeit:
    Im Verhältnis zu den Amtsgerichten erstreckt sich die Zuständigkeit der Landgerichte über einen größeren geografischen Bezirk, und häufig sind sie für mehrere Amtsgerichtsbezirke zuständig. Diese regionale Zuständigkeit gewährleistet, dass Berufungen und komplexere Fälle vor einem angemessenen Gericht verhandelt werden. In der Funktion der Berufungsinstanz für Amtsgerichte übernehmen Landgerichte zudem die Erstinstanz für Prozesse mit einem Streitwert über 5000 Euro oder einer zu erwartenden Haftstrafe von vier Jahren und mehr.

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    3. Behandelte Rechtsgebiete:
  • Zivilrecht: In Fällen von übergeordneten Streitwerten sowie in komplexen zivilrechtlichen Angelegenheiten wie Vertragsstreitigkeiten und Schadensersatzklagen hören sie Berufungen gegen Entscheidungen der Amtsgerichte.

  • Strafrecht: Landgerichte sind für Strafsachen mit schwerwiegenderen Anklagen zuständig, zu denen Mord, Vergewaltigung, organisierte Kriminalität und Wirtschaftsdelikte gehören.

  • In einigen Bundesländern sind Landgerichte zudem für handels- und wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten verantwortlich.

  • Durch ihre Funktion als Rechtsmittelinstanz für viele Entscheidungen der Amtsgerichte und die Bearbeitung komplexer rechtlicher Angelegenheiten sind Landgerichte ein bedeutender Teil der deutschen Gerichtsstruktur. Ihr Engagement gewährleistet die Einheitlichkeit und Güte der Rechtsprechung in Deutschland.