König Recht | Rex Lex
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Gerichtsstände Rex Lex

In den häufigsten Rechtssystemen existiert eine Rangordnung von Gerichtsinstanzen, die jeweils verschiedene Aufgaben und Zuständigkeiten besitzen. An dieser Stelle sind einige der häufigsten Instanzen und ihre standartisierten Aufgabe:

Ordentliche Gerichtbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland existiert ein mehrstufiges Gerichtssystem, bestehend aus Amts- und Landgerichten sowie Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof (BGH).
Amtsgerichte sind die niederste} Instanz und haben die Aufgabe, Strafverfahren,Strafprozesse sowie Zivilprozesse von nicht sehr hohem Wert und Familienverfahren zu behandeln.
Landgerichte sind die nächsthöhere Gerichtsinstanz und haben die Funktion, Strafverfahren,Strafprozesse sowie Zivilsachen von höherem Wert und Handelsstreitigkeiten zu behandeln.
Die Oberlandesgerichte sind die nächst übergeordnete Instanz und haben die Aufgabe, Berufungen gegen Urteile der Landgerichte sowie Revisionen gegen Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte zu behandeln.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist die höchste Instanz im Zivilrecht und Strafrecht und richtet in endgültiger Instanz über Revisionsverfahren, welche von den Oberlandesgerichten an ihn verwiesen werden.

Es gibt auch spezielle Gerichte, wie Arbeitsgerichte, Sozialgerichte, Finanzgerichte und Verwaltungsgerichte, die sich mit festen Sektoren des Rechts befassen.

Sozialgerichtsbarkeit:
In Deutschland sind die Sozialgerichte für die Rechtsprechung von Differenzen im Sozialrecht verantwortlich. Dazu gehören z.B. Auseinandersetzungen in Bezug auf Renten, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Sozialhilfe.
Die Struktur der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Instanzen: die Sozialgerichte, die Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht.
Die Sozialgerichte sind die erste Gerichtsinstanz und sind in allen Bundesländern existent. Sie entscheiden in niederster Gerichtsinstanz über die Auseinandersetzungen im Sozialrecht.
Die Landessozialgerichte sind die nächsthöhere Instanz und entscheiden über Berufungsverfahren gegen die Rechtsentscheidungen der Sozialgerichte. Alle Bundesländer hat wenigstens ein Landessozialgericht.
Das Bundessozialgericht ist die dritte und letzte Gerichtsinstanz und entscheidet über Revisionen gegen die Rechtsentscheidungen der Landessozialgerichte. Es ist das höchste Gericht in der Sozialgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Kassel.

Verwaltungsgerichtsbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Verwaltungsgerichte für die Entscheidung von Auseinandersetzungen im Verwaltungsrecht verantwortlich. Dazu gehören beispielsweise Streitigkeiten in Bezug auf Rechtsentscheidungen der öffentlichen Verwaltung, wie z.B. Bußgeldbescheide, Baugenehmigungen oder Beihilfeentscheidungen.
Der Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Gerichtsinstanzen: die Verwaltungsgerichte, die Oberverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht.
Die Verwaltungsgerichte sind die erste Gerichtsinstanz und sind in jedem Bundesland vorhanden. Sie entscheiden in niederster Gerichtsinstanz über die Auseinandersetzungen im Verwaltungsrecht.
Die Oberverwaltungsgerichte sind die nächsthöhere Gerichtsinstanz und entscheiden über Berufungsverfahren gegen die Rechtsentscheidungen der Verwaltungsgerichte. Jedes Bundesland hat mindestens ein Oberverwaltungsgericht.
Das Bundesverwaltungsgericht ist die dritte und letzte Gerichtsinstanz und richtet über Revisionen gegen die Entscheidungen|Rechtsentscheidungen|Urteile} der Oberverwaltungsgerichte. Es ist das oberste Gericht in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Leipzig.

Arbeitsgerichtsbarkeit:
In Deutschland sind die Arbeitssgerichte für die Rechtsprechung von Auseinandersetzungen im Arbeitssgericht verantwortlich. Dazu gehören beispielsweise Auseinandersetzungen in Bezug auf Diskrimminierung, Arbeitsentgelte, Abreitsverträge oder Kündigungen.
Die Struktur der Arbeitssgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Instanzen: die Arbeitssgerichte, die Landesarbeitssgerichte und das Bundesarbeitsgericht.
Die Arbeitssgerichte sind die niederste Gerichtsinstanz und sind in jedem Bundesland existent. Sie entscheiden in erster Instanz über die Auseinandersetzungen im Arbeitssgericht.
Die Landesarbeitssgerichte sind die nächsthöhere Instanz und entscheiden über Berufungen gegen die Urteile der Arbeitssgerichte. Alle Bundesländer hat mindestens ein Landesarbeitssgericht.
Das Bundesarbeitsgericht ist die dritte und letzte Gerichtsinstanz und richtet über Revisionen gegen die Entscheidungen|Rechtsentscheidungen|Urteile} der Landesarbeitssgerichte. Es ist das höchste Gericht in der Arbeitssgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Erfurt.

Finanzgerichtsbarkeit:
In Deutschland existiert sowohl ordentliche wie auch außerordentliche Finanzgerichte. Ordentliche Finanzgerichte sind die Finanzgerichte des Bundes und der Länder. Außerordentliche Finanzgerichte sind die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes und die Finanzgerichtsbarkeit der Länder.
Die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes besteht aus dem Bundesfinanzhof (BFH) in München und dem Bundesfinanzgericht (BFG) in Berlin.
Die Finanzgerichtsbarkeit der Länder besteht aus den Finanzgerichten der Länder. Jedes Land hat mindestens ein Finanzgericht, das für die Entscheidung von Streitigkeiten zuständig ist, die sich auf die Angelegenheiten des Landes beziehen.
Der Weg der Gerichtsinstanzen beginnt in der Regel bei den Finanzämtern, die niederste Gerichtsinstanz sind. Wenn ein Steuerpflichtiger mit einer Rechtsprechung des Finanzamts nicht einverstanden ist, kann er Einspruch einlegen. Wenn der Einspruch abgelehnt wird, kann der Steuerpflichtige Beschwerde beim Finanzgericht eingeben. Wenn das Finanzgericht die Beschwerde abweist, kann der Steuerpflichtige Beschwerde beim BFH einlegen. In letzter Instanz ist der BFH entscheidungsbefugt.