Landesarbeitsgericht Hamburg
Gerichtsstand in Hamburg
Die Landesarbeitsgerichte (LAG) sind spezielle Gerichtsinstanzen in Deutschland, die für Arbeitsrechtssachen auf Bundeslandebene verantwortlich sind. Hier sind grundlegende Angaben zu ihren Aufgaben, Verantwortlichkeiten und behandelten Rechtsgebieten:
1. Aufgabenstellung:
Die Grundaufgabe der Landesarbeitsgerichte besteht darin, als Gerichtsinstanz für Berufungen für Urteile der Arbeitsgerichte in erster Instanz zu dienen. Sie kontrollieren Rechtsmittel gegen Rechtsentscheidungen und Beschlüsse der Arbeitsgerichte und entscheiden in zweiter Instanz über diese Fälle. Dabei ist ihre Rolle, sicher zu sein, dass arbeitsrechtliche Differenzen auf der Grundlage des Arbeitsrechts und der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen korrekt und gerecht behandelt werden.
2. Zuständigkeit:
Die Zuständigkeit der Landesarbeitsgerichte erstreckt sich auf das jeweilige Bundesland, in dem sie sich befinden. Sie sind häufig für Berufungen gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte in ihrem Bundesland verantwortlich. In arbeitsrechtlichen Fällen sind sie die zweite Instanz nach den Arbeitsgerichten und die Instanz für Berufungen vor dem Bundesarbeitsgericht.
3. Behandelte Rechtsgebiete:
Die Landesarbeitsgerichte spielen eine besondere Rolle bei der Gewähr der Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf Landesebene. Sie tragen zusätzlich bei, die Güte und Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Arbeitsrecht zu gewährleisten und sorgen dafür, dass arbeitsrechtliche Differenzen fair und gerecht abgehandelt werden.