Rex Lex Logo

Landesarbeitsgericht Hamburg

Gerichtsstand in Hamburg

Landesarbeitsgericht Hamburg

Die Landesarbeitsgerichte (LAG) sind spezielle Gerichtsinstanzen in Deutschland, die für Arbeitsrechtssachen auf Bundeslandebene verantwortlich sind. Hier sind grundlegende Angaben zu ihren Aufgaben, Verantwortlichkeiten und behandelten Rechtsgebieten:

1. Aufgabenstellung:
Die Grundaufgabe der Landesarbeitsgerichte besteht darin, als Gerichtsinstanz für Berufungen für Urteile der Arbeitsgerichte in erster Instanz zu dienen. Sie kontrollieren Rechtsmittel gegen Rechtsentscheidungen und Beschlüsse der Arbeitsgerichte und entscheiden in zweiter Instanz über diese Fälle. Dabei ist ihre Rolle, sicher zu sein, dass arbeitsrechtliche Differenzen auf der Grundlage des Arbeitsrechts und der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen korrekt und gerecht behandelt werden.

Rechtsschutzversicherungsvergleich

2. Zuständigkeit:
Die Zuständigkeit der Landesarbeitsgerichte erstreckt sich auf das jeweilige Bundesland, in dem sie sich befinden. Sie sind häufig für Berufungen gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte in ihrem Bundesland verantwortlich. In arbeitsrechtlichen Fällen sind sie die zweite Instanz nach den Arbeitsgerichten und die Instanz für Berufungen vor dem Bundesarbeitsgericht.

Rechtsschutzversicherungsvergleich

3. Behandelte Rechtsgebiete:

  • Kündigungsschutzrecht: In diesem Fall geht es um Berufungen gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte in Relation auf Kündigungen, Abmahnungen und Entlassungen.

  • Arbeitsvertragsrecht: Sie entscheiden über Berufungen in Fällen, die arbeitsvertragliche Bestimmungen, Arbeitsbedingungen, Gehalt und andere arbeitsrechtliche Fragen angehen.

  • Arbeitszeitrecht: Angelegenheiten im Bezug mit Arbeitszeitregelungen, Überstunden und Urlaubsansprüchen werden gleichfalls von den Landesarbeitsgerichten abgehandelt.

  • Diskriminierung und Gleichbehandlung: Berufungen gegen Rechtsentscheidungen der Arbeitsgerichte in Fällen von Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion, Behinderung und anderen geschützten Merkmalen werden nachgeprüft.

  • Betriebsverfassungsrecht: Landesarbeitsgerichte behandeln Berufungen bzgl. der Betriebsverfassung und der Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten.

  • Tarifrecht: Sie können über Berufungen in Tarifvertrags- und tariflichen Auseinandersetzungen entscheiden.

  • Die Landesarbeitsgerichte spielen eine besondere Rolle bei der Gewähr der Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf Landesebene. Sie tragen zusätzlich bei, die Güte und Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Arbeitsrecht zu gewährleisten und sorgen dafür, dass arbeitsrechtliche Differenzen fair und gerecht abgehandelt werden.