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Landgericht Hamburg

Gerichtsstand in Hamburg

Landgericht Hamburg

Die Landgerichte in Deutschland haben als übergeordnete Gerichtsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Verantwortung für bestimmte Aufgaben, Zuständigkeiten und die Bearbeitung verschiedener Rechtsgebiete.

1. Aufgaben: Landgerichte sind Gerichte der sekundären Gerichtsinstanz und haben folgende Aufgaben:

  • Zivilsachen: Landgerichte erledigen die Rolle einer Instanz für Berufungen der Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte in Zivilsachen, indem sie Rechtsmittel gegen Rechtsurteile und Beschlüsse prüfen und eigene Urteile in komplexeren Zivilrechtsfällen mit höheren Streitwerten oder rechtlicher Komplexität fällen.

  • Strafsachen: Die Zuständigkeit von Landgerichten in Strafsachen erstreckt sich auf Straftaten, die schwerwiegender sind als diejenigen vor Amtsgerichten, wie beispielsweise Raub, schwere Körperverletzung und Tötungsdelikte. Landgerichte entscheiden über Schuld oder Unschuld des Angeklagten und verhängen entsprechende Strafen.

  • Familienrecht: Landgerichte können in einigen Bundesländern, vor allem in größeren Städten, zudem familiengerichtliche Aufgaben übernehmen.
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    2. Verantwortlichkeit:
    Landgerichte sind für einen größeren geografischen Kreis verantwortlich als die Amtsgerichte und erledigen häufig die Verantwortung für mehrere Amtsgerichtsbezirke. Durch diese regionale Zuständigkeit wird sichergestellt, dass Berufungen und komplexere Fälle vor einem geeigneten Gericht verhandelt werden. Landgerichte sind die Instanz für Berufungen der Amtsgerichte und zugleich die Erstinstanz für Prozesse mit einem Streitwert über 5000 Euro oder einer zu erwartenden Haftstrafe von vier Jahren und mehr.

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    3. Behandelte Rechtsgebiete:
  • Zivilrecht: In komplexen zivilrechtlichen Angelegenheiten wie Vertragsstreitigkeiten, Schadensersatzklagen und Fällen mit übergeordneten Streitwerten sind sie für Berufungsverfahren gegen Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte zuständig.

  • Strafrecht: Handels- und Wettbewerbsrecht: Landgerichte übernehmen in einigen Bundesländern zudem die Zuständigkeit für handels- und wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten.

  • In einigen Bundesländern sind Landgerichte zudem für handels- und wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten zuständig.

  • Landgerichte sind ein integraler Bestandteil der deutschen Gerichtsstruktur, da sie als Rechtsmittelinstanz für viele Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte fungieren und sich mit rechtlich anspruchsvolleren Angelegenheiten beschäftigen. Ihr Beitrag besteht darin, die Einheitlichkeit und Güte der Rechtsprechung in Deutschland sicherzustellen.