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Gerichtsstände Rex Lex

In den meisten Rechtssystemen gibt es eine Rangordnung von Instanzen, die jeweilig unterschiedliche Aufgaben und Zuständigkeiten haben. Hier sind einige der häufigsten Instanzen und ihre standartisierten Funktion:

Ordentliche Gerichtbarkeit:
In Deutschland gibt es ein vielstufiges Gerichtssystem, bestehend aus Amts- und Landgerichten wie auch Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof (BGH).
Amtsgerichte sind die erste} Gerichtsinstanz und besitzen die Aufgabe, Strafverfahren,Strafprozesse und Zivilsachen von nicht sehr hohem Wert und Familienprozesse zu behandeln.
Landgerichte sind die zweite Instanz und haben die Aufgabe, Strafverfahren,Strafprozesse sowie Zivilsachen von höherem Wert und Handelssachen zu behandeln.
Die Oberlandesgerichte sind die nächst übergeordnete Gerichtsinstanz und haben die Aufgabe, Berufungsverfahren gegen Urteile der Landgerichte sowie Revisionen gegen Entscheidung der Amtsgerichte zu behandeln.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist die höchste Gerichtsinstanz im Zivilrecht und Strafrecht und richtet in endgültiger Gerichtsinstanz über Revisionsverfahren, welche von den Oberlandesgerichten an ihn verwiesen werden.

Es gibt auch spezielle Gerichte, wie Arbeitsgerichte, Sozialgerichte, Finanzgerichte und Verwaltungsgerichte, welche sich mit festen Bereichen des Rechts befassen.

Sozialgerichtsbarkeit:
In Deutschland sind die Sozialgerichte für die Entscheidung von Auseinandersetzungen im Sozialrecht zuständig. Dazu gehören z.B. Streitigkeiten in Bezug auf Renten, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Sozialhilfe.
Der Aufbau der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Gerichtsinstanzen: die Sozialgerichte, die Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht.
Die Sozialgerichte sind die erste Gerichtsinstanz und sind in jedem Bundesland existent. Sie entscheiden in niederster Gerichtsinstanz über die Auseinandersetzungen im Sozialrecht.
Die Landessozialgerichte sind die zweite Instanz und entscheiden über Berufungsverfahren gegen die Urteile der Sozialgerichte. Alle Bundesländer hat wenigstens ein Landessozialgericht.
Das Bundessozialgericht ist die nächst übergeordnete und letzte Gerichtsinstanz und richtet über Revisionen gegen die Entscheidungen der Landessozialgerichte. Es ist das höchste Gericht in der Sozialgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Kassel.

Verwaltungsgerichtsbarkeit:
In Deutschland sind die Verwaltungsgerichte für die Entscheidung von Auseinandersetzungen im Verwaltungsrecht zuständig. Dazu gehören z.B. Differenzen in Bezug auf Urteile der öffentlichen Verwaltung, wie beispielsweise Bußgeldbescheide, Baugenehmigungen oder Beihilfeentscheidungen.
Der Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Gerichtsinstanzen: die Verwaltungsgerichte, die Oberverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht.
Die Verwaltungsgerichte sind die niederste Gerichtsinstanz und sind in jedem Bundesland existent. Sie entscheiden in erster Gerichtsinstanz über die Auseinandersetzungen im Verwaltungsrecht.
Die Oberverwaltungsgerichte sind die zweite Instanz und entscheiden über Berufungen gegen die Urteile der Verwaltungsgerichte. Alle Bundesländer hat wenigstens ein Oberverwaltungsgericht.
Das Bundesverwaltungsgericht ist die dritte und letzte Instanz und entscheidet über Revisionen gegen die Entscheidungen|Rechtsentscheidungen|Urteile} der Oberverwaltungsgerichte. Es ist das höchste Gericht in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Leipzig.

Arbeitsgerichtsbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Arbeitssgerichte für die Entscheidung von Auseinandersetzungen im Arbeitssgericht verantwortlich. Dazu gehören beispielsweise Auseinandersetzungen in Bezug auf Diskrimminierung, Arbeitsentgelte, Abreitsverträge oder Kündigungen.
Die Struktur der Arbeitssgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Gerichtsinstanzen: die Arbeitssgerichte, die Landesarbeitssgerichte wie auch das Bundesarbeitsgericht.
Die Arbeitssgerichte sind die niederste Instanz und sind in jedem Bundesland vorhanden. Sie entscheiden in niederster Instanz über die Streitigkeiten im Arbeitssgericht.
Die Landesarbeitssgerichte sind die nächsthöhere Gerichtsinstanz und entscheiden über Berufungsverfahren gegen die Urteile der Arbeitssgerichte. Jedes Bundesland hat mindestens ein Landesarbeitssgericht.
Das Bundesarbeitsgericht ist die dritte und letzte Instanz und entscheidet über Revisionen gegen die Entscheidungen|Rechtsentscheidungen|Urteile} der Landesarbeitssgerichte. Es ist das höchste Gericht in der Arbeitssgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Erfurt.

Finanzgerichtsbarkeit:
In Deutschland existiert sowohl ordentliche wie auch außerordentliche Finanzgerichte. Ordentliche Finanzgerichte sind die Finanzgerichte des Bundes und der Länder. Außerordentliche Finanzgerichte sind die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes und die Finanzgerichtsbarkeit der Länder.
Die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes besteht aus dem Bundesfinanzhof (BFH) in München und dem Bundesfinanzgericht (BFG) in Berlin.
Die Finanzgerichtsbarkeit der Länder besteht aus den Finanzgerichten der Länder. Jedes Land hat wenigstens ein Finanzgericht, das für die Rechtsprechung von Streitigkeiten zuständig ist, die sich auf die Angelegenheiten des Landes beziehen.
Der Weg der Instanzen beginnt in der Regel bei den Finanzämtern, die niederste Gerichtsinstanz sind. Wenn ein Steuerpflichtiger mit einer Rechtsprechung des Finanzamts nicht einverstanden ist, kann er Widerspruch einlegen. Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, kann der Steuerpflichtige Beschwerde beim Finanzgericht eingeben. Wenn das Finanzgericht die Beschwerde abweist, kann der Steuerpflichtige Klage beim BFH einlegen. In letzter Instanz ist der BFH entscheidungsbefugt.