Landgericht Frankenthal
Gerichtsstand in Rheinland-Pfalz
Als höhere Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit erledigen die Landgerichte in Deutschland bestimmte Aufgaben, Zuständigkeiten und die Bearbeitung unterschiedlicher Rechtsgebiete.
1. Aufgaben:
Landgerichte sind Gerichte der zweiten Instanz und haben folgende Aufgaben:
Landgerichte sind für einen größeren geografischen Kreis verantwortlich als die Amtsgerichte und erledigen häufig die Verantwortung für mehrere Amtsgerichtsbezirke. Durch diese regionale Zuständigkeit wird sichergestellt, dass Berufungen und komplexere Fälle vor einem geeigneten Gericht verhandelt werden. Die Zuständigkeit von Landgerichten erstreckt sich als Berufungsinstanz über die Amtsgerichte und als Erstinstanz auf Prozesse, bei denen der Streitwert über 5000 Euro liegt oder die zu erwartende Haftstrafe vier Jahre und mehr beträgt. 3. Behandelte Rechtsgebiete:
Als bedeutender Bestandteil der deutschen Gerichtsbarkeit fungieren Landgerichte, indem sie die Rechtsmittelinstanz für mehrere Entscheidungen der Amtsgerichte darstellen und sich mit komplexeren rechtlichen Angelegenheiten befassen. Ihr Beitrag besteht darin, die Einheitlichkeit und Güte der Rechtsprechung in Deutschland sicherzustellen.