Landgericht Mainz
Gerichtsstand in Rheinland-Pfalz
Als höhere Gerichtsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit übernehmen die Landgerichte in Deutschland bestimmte Aufgaben, Zuständigkeiten und die Bearbeitung verschiedener Rechtsgebiete.
1. Aufgaben:
Landgerichte sind Gerichte der zweiten Gerichtsinstanz und haben folgende Aufgaben:
Im Vergleich zu den Amtsgerichten erstreckt sich die Verantwortlichkeit der Landgerichte über einen größeren geografischen Kreis, und häufig sind sie für mehrere Amtsgerichtsbezirke zuständig. Diese regionale Verantwortlichkeit gewährleistet, dass Berufungen und komplexere Fälle vor einem angemessenen Gericht verhandelt werden. Die Zuständigkeit von Landgerichten erstreckt sich als Berufungsinstanz über die Amtsgerichte und als Erstinstanz auf Prozesse, bei denen der Streitwert über 5000 Euro liegt oder die zu erwartende Haftstrafe vier Jahre und mehr beträgt. 3. Behandelte Rechtsgebiete:
Durch ihre Funktion als Rechtsmittelinstanz für viele Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte und die Bearbeitung komplexer rechtlicher Angelegenheiten sind Landgerichte ein bedeutender Teil der deutschen Gerichtsbarkeit. Landgerichte tragen dazu bei, dass die Rechtsprechung in Deutschland einheitlich und qualitativ hochwertig ist.