
Gerichtsstände Rex Lex
In den verbreitesten Rechtssystemen existiert eine Stufenordnung von Instanzen, die jeweils diverse Rollen und Funktionen haben. An dieser Stelle sind ein paar der häufigsten Gerichtsinstanzen und ihre allgemeinen Funktionen:
Ordentliche Gerichtbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ein mehrstufiges Gerichtssystem, bestehend aus Amts- und Landgerichten sowie Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof (BGH).
Amtsgerichte sind die niederste} Instanz und besitzen die Funktion, Strafsachen und Zivilsachen von geringerem Geldwert und Familienprozesse zu verhandeln.
Landgerichte sind die nächsthöhere Instanz und haben die Rolle, Strafsachen sowie Zivilsachen von größerem Geldwert und Handelsstreitigkeiten zu behandeln.
Die Oberlandesgerichte sind die dritte Instanz und haben die Rolle, Berufungsverfahren gegen Urteile der Landgerichte sowie Revisionen gegen Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte zu behandeln.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist die oberste Gerichtsinstanz im Zivilrecht und Strafrecht und entscheidet in endgültiger Gerichtsinstanz über Revisionsverfahren, welche von den Oberlandesgerichten an ihn verwiesen werden.
Es gibt auch extra Gerichte, wie Arbeitsgerichte, Sozialgerichte, Finanzgerichte und Verwaltungsgerichte, die sich mit definierten Tehmenbreoichen des Rechts befassen.
Sozialgerichtsbarkeit:
In Deutschland sind die Sozialgerichte für die Entscheidung von Auseinandersetzungen im Sozialrecht zuständig. Dazu gehören beispielsweise Differenzen in Zusammenhang auf Renten, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Sozialhilfe.
Die Struktur der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Instanzen: die Sozialgerichte, die Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht.
Die Sozialgerichte sind die erste Gerichtsinstanz und sind in allen Bundesländern vorhanden. Sie entscheiden in niederster Gerichtsinstanz über die Differenzen im Sozialrecht.
Die Landessozialgerichte sind die nächsthöhere Gerichtsinstanz und entscheiden über Berufungsverfahren gegen die Entscheidungen der Sozialgerichte. Jedes Bundesland hat wenigstens ein Landessozialgericht.
Das Bundessozialgericht ist die nächst übergeordnete und letzte Gerichtsinstanz und entscheidet über Revisionen gegen die Entscheidungen der Landessozialgerichte. Es ist das höchste Gericht in der Sozialgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Kassel.
Verwaltungsgerichtsbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Verwaltungsgerichte für die Entscheidung von Streitigkeiten im Verwaltungsrecht zuständig. Dazu gehören z.B. Differenzen in Bezug auf Rechtsentscheidungen der öffentlichen Verwaltung, wie beispielsweise Bußgeldbescheide, Baugenehmigungen oder Beihilfeentscheidungen.
Der Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Gerichtsinstanzen: die Verwaltungsgerichte, die Oberverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht.
Die Verwaltungsgerichte sind die niederste Gerichtsinstanz und sind in jedem Bundesland existent. Sie entscheiden in erster Instanz über die Auseinandersetzungen im Verwaltungsrecht.
Die Oberverwaltungsgerichte sind die zweite Gerichtsinstanz und entscheiden über Berufungen gegen die Rechtsentscheidungen der Verwaltungsgerichte. Alle Bundesländer hat wenigstens ein Oberverwaltungsgericht.
Das Bundesverwaltungsgericht ist die dritte und letzte Gerichtsinstanz und richtet über Revisionen gegen die Entscheidungen|Rechtsentscheidungen|Urteile} der Oberverwaltungsgerichte. Es ist das oberste Gericht in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Leipzig.
Arbeitsgerichtsbarkeit:
In Deutschland sind die Arbeitssgerichte für die Entscheidung von Auseinandersetzungen im Arbeitssgericht verantwortlich. Dazu gehören z.B. Auseinandersetzungen in Bezug auf Diskrimminierung, Arbeitsentgelte, Abreitsverträge oder Kündigungen.
Der Aufbau der Arbeitssgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Instanzen: die Arbeitssgerichte, die Landesarbeitssgerichte und das Bundesarbeitsgericht.
Die Arbeitssgerichte sind die niederste Instanz und sind in jedem Bundesland vorhanden. Sie entscheiden in niederster Gerichtsinstanz über die Streitigkeiten im Arbeitssgericht.
Die Landesarbeitssgerichte sind die zweite Gerichtsinstanz und entscheiden über Berufungen gegen die Entscheidungen der Arbeitssgerichte. Alle Bundesländer hat mindestens ein Landesarbeitssgericht.
Das Bundesarbeitsgericht ist die dritte und letzte Instanz und entscheidet über Revisionen gegen die Entscheidungen|Rechtsentscheidungen|Urteile} der Landesarbeitssgerichte. Es ist das oberste Gericht in der Arbeitssgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Erfurt.
Finanzgerichtsbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland existiert sowohl ordentliche als auch außerordentliche Finanzgerichte. Ordentliche Finanzgerichte sind die Finanzgerichte des Bundes und der Länder. Außerordentliche Finanzgerichte sind die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes und die Finanzgerichtsbarkeit der Länder.
Die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes besteht aus dem Bundesfinanzhof (BFH) in München und dem Bundesfinanzgericht (BFG) in Berlin.
Die Finanzgerichtsbarkeit der Länder besteht aus den Finanzgerichten der Länder. Jedes Land hat mindestens ein Finanzgericht, das für die Entscheidung von Auseinandersetzungen zuständig ist, die sich auf die Angelegenheiten des Landes beziehen.
Der Weg der Gerichtsinstanzen beginnt in der Regel bei den Finanzämtern, die niederste Gerichtsinstanz sind. Wenn ein Steuerpflichtiger mit einer Rechtsprechung des Finanzamts nicht einverstanden ist, kann er Widerspruch einlegen. Wenn der Einspruch abgelehnt wird, kann der Steuerpflichtige Klage beim Finanzgericht einreichen. Wenn das Finanzgericht die Beschwerde abweist, kann der Steuerpflichtige Beschwerde beim BFH einlegen. In letzter Instanz ist der BFH entscheidungsbefugt.