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Amtsgericht Berlin-Lichtenbergg

Gerichtsstand in der Bundeshauptstadt Berlin

Amtsgericht Berlin-LichtenbergDer elfte Verwaltungsbezirk Berlin-Lichtenberg mit etwa 281.000 Einwohner und der zehnte Verwaltungsbezirk Berlin-Marzahn-Hellersdorf sind Teile der Bundeshauptstadt Berlin. Das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg ist dem Landgericht Berlin in Instanz unterstellt.

Amtsgerichte sind in Deutschland die unterste Ebene der ordentlichen Gerichtsbarkeit und haben eine entscheidende Funktion in der Rechtsprechung.

1. Aufgaben:


Die Amtsgerichte erfüllen mehrere wichtige Aufgaben im deutschen Rechtssystem:

Zivilsachen: Amtsgerichte sind die ersten Instanzen für zivilrechtliche Rechtsangelegenheiten wie Mietstreitigkeiten, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Schadensersatzklagen und Streitigkeiten über Vertragsangelegenheiten.

Strafsachen: Amtsgerichte behandeln Strafsachen in erster Instanz, bei denen weniger schwerwiegende Vergehen und Ordnungswidrigkeiten verhandelt werden.

Familiensachen: Für familiengerichtliche Rechtsangelegenheiten wie Scheidungen, Sorgerechts- und Unterhaltsstreitigkeiten sind Amtsgerichte die zuständigen Institutionen.

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Befugnis:

Amtsgerichte haben üblicherweise Befugnis für den geografischen Bezirk, in dem sie sich befinden. Die Unterteilung in kleinere Amtsgerichtsbezirke ermöglicht eine Zuständigkeit für regionale Rechtsangelegenheiten. Amtsgerichte behandeln Gerichtsverfahren mit einem Streitwert bis 5000 Euro und sind in Strafsachen, bei denen nicht mit einer Haftstrafe von vier Jahren oder mehr zu rechnen ist, die Erstinstanz.

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3. Behandelte Rechtsgebiete:

Amtsgerichte behandeln eine breite Palette von Rechtsgebieten, hierunter fallen:
Zivilrecht: Dies beinhaltet Fälle im Zusammenhang mit Vertragsrecht, Schadensersatz, Mietrecht, Nachbarschaftsstreitigkeiten und Inkassoverfahren.

Strafrecht: In strafrechtlichen Fällen, die von Amtsgerichten verhandelt werden, fallen die Strafen normalerweise in Form von Geldstrafen, Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder gemeinnütziger Arbeit an.

Familienrecht: Scheidungen, Sorgerechtsstreitigkeiten, Unterhaltszahlungen und Vormundschaftsangelegenheiten werden von den Amtsgerichten bearbeitet.

Durch die Bereitstellung eines niedrigschwelligen Zugangs zur Rechtsprechung und die Behandlung von Fällen in erster Instanz haben die Amtsgerichte eine entscheidende Aufgabe bei der Gewährleistung von Justiz für die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands.

Alle gemachten Aussagen stellen keine juristische Beratung dar, und sind ohne Gewähr auf Richtigkeit.