König Recht | Rex Lex
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Gerichtsstände Rex Lex

In den verbreitesten Rechtssystemen gibt es eine Hierarchie von Instanzen, die jeweilig verschiedene Funktionen und Zuständigkeiten haben. An dieser Stelle sind einige der häufigsten Instanzen und ihre standartisierten Funktionen:

Ordentliche Gerichtbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ein mehrstufiges Gerichtssystem, bestehend aus Amts- und Landgerichten wie auch Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof (BGH).
Amtsgerichte sind die niederste} Gerichtsinstanz und haben die Rolle, Strafsachen und Zivilsachen von nicht sehr hohem Wert und Familienprozesse zu verhandeln.
Landgerichte sind die zweite Gerichtsinstanz und besitzen die Aufgabe, Strafverfahren,Strafprozesse sowie Zivilprozesse von höherem Geldwert und Handelssachen zu abhandeln.
Die Oberlandesgerichte sind die dritte Gerichtsinstanz und haben die Rolle, Berufungsverfahren gegen Entscheidungen der Landgerichte sowie Revisionen gegen Entscheidung der Amtsgerichte zu behandeln.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist die oberste Instanz im Zivilrecht und Strafrecht und entscheidet in letzter Instanz über Revisionsverfahren, welche von den Oberlandesgerichten an ihn verwiesen werden.

Es gibt auch extra Gerichte, wie Arbeitsgerichte, Sozialgerichte, Finanzgerichte und Verwaltungsgerichte, die sich mit festen Bereichen des Rechts befassen.

Sozialgerichtsbarkeit:
In Deutschland sind die Sozialgerichte für die Rechtsprechung von Differenzen im Sozialrecht verantwortlich. Dazu gehören beispielsweise Auseinandersetzungen in Bezug auf Renten, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Sozialhilfe.
Der Aufbau der Sozialgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik gliedert sich in drei Gerichtsinstanzen: die Sozialgerichte, die Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht.
Die Sozialgerichte sind die erste Instanz und sind in jedem Bundesland vorhanden. Sie entscheiden in erster Instanz über die Auseinandersetzungen im Sozialrecht.
Die Landessozialgerichte sind die zweite Instanz und entscheiden über Berufungsverfahren gegen die Urteile der Sozialgerichte. Jedes Bundesland hat wenigstens ein Landessozialgericht.
Das Bundessozialgericht ist die dritte und letzte Gerichtsinstanz und entscheidet über Revisionen gegen die Urteile der Landessozialgerichte. Es ist das höchste Gericht in der Sozialgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Kassel.

Verwaltungsgerichtsbarkeit:
In Deutschland sind die Verwaltungsgerichte für die Entscheidung von Streitigkeiten im Verwaltungsrecht verantwortlich. Dazu gehören beispielsweise Streitigkeiten in Bezug auf Urteile der öffentlichen Verwaltung, wie beispielsweise Bußgeldbescheide, Baugenehmigungen oder Beihilfeentscheidungen.
Die Struktur der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Gerichtsinstanzen: die Verwaltungsgerichte, die Oberverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht.
Die Verwaltungsgerichte sind die niederste Instanz und sind in jedem Bundesland vorhanden. Sie entscheiden in niederster Instanz über die Auseinandersetzungen im Verwaltungsrecht.
Die Oberverwaltungsgerichte sind die nächsthöhere Gerichtsinstanz und entscheiden über Berufungen gegen die Rechtsentscheidungen der Verwaltungsgerichte. Alle Bundesländer hat wenigstens ein Oberverwaltungsgericht.
Das Bundesverwaltungsgericht ist die nächst übergeordnete und letzte Instanz und richtet über Revisionen gegen die Entscheidungen|Rechtsentscheidungen|Urteile} der Oberverwaltungsgerichte. Es ist das höchste Gericht in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Leipzig.

Arbeitsgerichtsbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Arbeitssgerichte für die Rechtsprechung von Auseinandersetzungen im Arbeitssgericht verantwortlich. Dazu gehören beispielsweise Auseinandersetzungen in Bezug auf Diskrimminierung, Arbeitsentgelte, Abreitsverträge oder Kündigungen.
Der Aufbau der Arbeitssgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Gerichtsinstanzen: die Arbeitssgerichte, die Landesarbeitssgerichte wie auch das Bundesarbeitsgericht.
Die Arbeitssgerichte sind die niederste Gerichtsinstanz und sind in jedem Bundesland existent. Sie entscheiden in erster Gerichtsinstanz über die Differenzen im Arbeitssgericht.
Die Landesarbeitssgerichte sind die nächsthöhere Gerichtsinstanz und entscheiden über Berufungsverfahren gegen die Entscheidungen der Arbeitssgerichte. Alle Bundesländer hat wenigstens ein Landesarbeitssgericht.
Das Bundesarbeitsgericht ist die dritte und letzte Instanz und richtet über Revisionen gegen die Entscheidungen|Rechtsentscheidungen|Urteile} der Landesarbeitssgerichte. Es ist das oberste Gericht in der Arbeitssgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Erfurt.

Finanzgerichtsbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es sowohl ordentliche als auch außerordentliche Finanzgerichte. Ordentliche Finanzgerichte sind die Finanzgerichte des Bundes und der Länder. Außerordentliche Finanzgerichte sind die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes und die Finanzgerichtsbarkeit der Länder.
Die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes besteht aus dem Bundesfinanzhof (BFH) in München und dem Bundesfinanzgericht (BFG) in Berlin.
Die Finanzgerichtsbarkeit der Länder besteht aus den Finanzgerichten der Länder. Jedes Land hat wenigstens ein Finanzgericht, das für die Rechtsprechung von Streitigkeiten verantwortlich ist, die sich auf die Angelegenheiten des Landes beziehen.
Der Weg der Instanzen beginnt in der Regel bei den Finanzämtern, die erste Gerichtsinstanz sind. sobald ein Steuerpflichtiger mit einer Rechtsprechung des Finanzamts nicht einverstanden ist, kann er Widerspruch einlegen. Wenn der Einspruch abgelehnt wird, kann der Steuerpflichtige Klage beim Finanzgericht eingeben. Wenn das Finanzgericht die Klage abweist, kann der Steuerpflichtige Klage beim BFH einlegen. In letzter Instanz ist der BFH entscheidungsbefugt.