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Landesarbeitsgericht Berlin

Gerichtsstand in Berlin

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

Die Landesarbeitsgerichte (LAG) sind spezielle Gerichtsinstanzen in Deutschland, die für Arbeitsrechtssachen auf Landesebene zuständig sind. Hier sind grundlegende Angaben zu ihren Aufgaben, Verantwortlichkeiten und behandelten Rechtsgebieten:

1. Aufgabenstellung:
Die Grundaufgabe der Landesarbeitsgerichte besteht darin, als Instanz für Berufungen für Rechtsentscheidungen der Arbeitsgerichte in erster Gerichtsinstanz zu dienen. Sie überprüfen Rechtsmittel gegen Rechtsentscheidungen und Beschlüsse der Arbeitsgerichte und entscheiden in zweiter Gerichtsinstanz über diese Fälle. Dabei ist ihre Rolle, sicherzustellen, dass arbeitsrechtliche Differenzen auf der Grundlage des Arbeitsrechts und der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen sorgfältig und gerecht abgehandelt werden.

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2. Zuständigkeit:
Die Kompetenz der Landesarbeitsgerichte erstreckt sich auf das betreffende Land, in dem sie sich befinden. Sie sind in aller Regel für Berufungen gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte in ihrem Bundesland verantwortlich. In arbeitsrechtlichen Verfahren sind sie die zweite Instanz nach den Arbeitsgerichten und die Berufungsinstanz vor dem Bundesarbeitsgericht.

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3. Behandelte Rechtsgebiete:

  • Kündigungsschutzrecht: In diesem Fall geht es um Berufungen gegen Urteile der Arbeitsgerichte in Beziehung auf Kündigungen, Abmahnungen und Entlassungen.

  • Arbeitsvertragsrecht: Sie entscheiden über Berufungen in Fällen, die arbeitsvertragliche Regelungen, Arbeitsbedingungen, Gehalt und andere arbeitsrechtliche Fragen betreffen.

  • Arbeitszeitrecht: Angelegenheiten im Bezug mit Arbeitszeitregelungen, Überstunden und Urlaubsansprüchen werden ebenfalls von den Landesarbeitsgerichten behandelt.

  • Diskriminierung und Gleichbehandlung: Berufungen gegen Urteile der Arbeitsgerichte in Verfahren von Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion, Behinderung und weiteren geschützten Merkmalen werden geprüft.

  • Betriebsverfassungsrecht: Landesarbeitsgerichte verhandeln Berufungen bzgl. der Betriebsverfassung und der Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten.

  • Tarifrecht: Sie können über Berufungen in Tarifvertrags- und tariflichen Streitigkeiten entscheiden.

  • Die Landesarbeitsgerichte haben eine besondere Rolle bei der Gewährleistung der Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf Landesebene. Sie tragen dazu bei, die Qualität und Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Arbeitsrecht zu gewährleisten und sorgen dafür, dass arbeitsrechtliche Differenzen fair und gerecht behandelt werden.