Landesarbeitsgericht Frankfurt
Gerichtsstand in Hessen
Die Landesarbeitsgerichte (LAG) sind spezialisierte Gerichte in Deutschland, die für Arbeitsrechtssachen auf Bundeslandebene verantwortlich sind. Hier sind wichtige Informationen zu ihren Aufgaben, Verantwortlichkeiten und behandelten Rechtsgebieten:
1. Aufgabenstellung:
Die Grundaufgabe der Landesarbeitsgerichte besteht darin, als Instanz für Berufungen für Urteile der Arbeitsgerichte in erster Instanz zu fungieren. Sie prüfen Rechtsmittel gegen Rechtsentscheidungen und Beschlüsse der Arbeitsgerichte und entscheiden in zweiter Gerichtsinstanz über diese Fälle. Dabei ist ihre Aufgabe, sicher zu sein, dass arbeitsrechtliche Differenzen auf der Grundlage des Arbeitsrechts und der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen sorgfältig und gerecht abgehandelt werden.
2. Zuständigkeit:
Die Verantwortlichkeit der Landesarbeitsgerichte erstreckt sich auf das betreffende Bundesland, in dem sie sich befinden. Sie sind vorwiegend für Berufungen gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte in ihrem Bundesland verantwortlich. In arbeitsrechtlichen Fällen sind sie die zweite Gerichtsinstanz nach den Arbeitsgerichten und die Instanz für Berufungen vor dem Bundesarbeitsgericht.
3. Behandelte Rechtsgebiete:
Die Landesarbeitsgerichte spielen eine besondere Rolle bei der Gewähr der Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf Landesebene. Sie tragen dazu bei, die Güte und Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Arbeitsrecht sicherzustellen und sorgen dafür, dass arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen fair und gerecht behandelt werden.