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Landesarbeitsgericht Frankfurt

Gerichtsstand in Hessen

Landesarbeitsgericht Frankfurt

Die Landesarbeitsgerichte (LAG) sind spezialisierte Gerichte in Deutschland, die für Arbeitsrechtssachen auf Bundeslandebene verantwortlich sind. Hier sind wichtige Informationen zu ihren Aufgaben, Verantwortlichkeiten und behandelten Rechtsgebieten:

1. Aufgabenstellung:
Die Grundaufgabe der Landesarbeitsgerichte besteht darin, als Instanz für Berufungen für Urteile der Arbeitsgerichte in erster Instanz zu fungieren. Sie prüfen Rechtsmittel gegen Rechtsentscheidungen und Beschlüsse der Arbeitsgerichte und entscheiden in zweiter Gerichtsinstanz über diese Fälle. Dabei ist ihre Aufgabe, sicher zu sein, dass arbeitsrechtliche Differenzen auf der Grundlage des Arbeitsrechts und der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen sorgfältig und gerecht abgehandelt werden.

Rechtsschutzversicherungsvergleich

2. Zuständigkeit:
Die Verantwortlichkeit der Landesarbeitsgerichte erstreckt sich auf das betreffende Bundesland, in dem sie sich befinden. Sie sind vorwiegend für Berufungen gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte in ihrem Bundesland verantwortlich. In arbeitsrechtlichen Fällen sind sie die zweite Gerichtsinstanz nach den Arbeitsgerichten und die Instanz für Berufungen vor dem Bundesarbeitsgericht.

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3. Behandelte Rechtsgebiete:

  • Kündigungsschutzrecht: In diesem Zusammenhang geht es um Berufungen gegen Rechtsentscheidungen der Arbeitsgerichte in Beziehung auf Kündigungen, Abmahnungen und Entlassungen.

  • Arbeitsvertragsrecht: Sie entscheiden über Berufungen in Verfahren, die arbeitsvertragliche Bestimmungen, Arbeitsbedingungen, Gehalt und andere arbeitsrechtliche Fragen betreffen.

  • Arbeitszeitrecht: Verfahren im Bezug mit Arbeitszeitregelungen, Überstunden und Urlaubsansprüchen werden gleichfalls von den Landesarbeitsgerichten abgehandelt.

  • Diskriminierung und Gleichbehandlung: Berufungen gegen Urteile der Arbeitsgerichte in Fällen von Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion, Behinderung und weiteren geschützten Merkmalen werden nachgeprüft.

  • Betriebsverfassungsrecht: Landesarbeitsgerichte behandeln Berufungen bezüglich der Betriebsverfassung und der Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten.

  • Tarifrecht: Sie können über Berufungen in Tarifvertrags- und tariflichen Auseinandersetzungen entscheiden.

  • Die Landesarbeitsgerichte spielen eine besondere Rolle bei der Gewähr der Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf Landesebene. Sie tragen dazu bei, die Güte und Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Arbeitsrecht sicherzustellen und sorgen dafür, dass arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen fair und gerecht behandelt werden.