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Landgericht Wiesbaden

Gerichtsstand in Hessen

Landgericht Wiesbaden

Als höhere Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit erledigen die Landgerichte in Deutschland spezifische Aufgaben, Verantwortlichkeiten und die Bearbeitung verschiedener Rechtsgebiete.

1. Aufgaben: Landgerichte sind Gerichte der sekundären Instanz und haben nachfolgende Aufgaben:

  • Zivilsachen: Die Funktion der Berufungsinstanz für Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte in Zivilsachen liegt bei den Landgerichten, die Rechtsmittel gegen Rechtsurteile und Beschlüsse übernachprüfen und eigene Urteile in komplexeren Zivilrechtsfällen mit höheren Streitwerten oder rechtlicher Komplexität aussprechen.

  • Strafsachen: Schwere Vergehen, darunter Raub, schwere Körperverletzung und Tötungsdelikte, fallen in den Verantwortlichkeitsbereich der Landgerichte in Strafsachen. Diese Gerichte entscheiden über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten und verhängen die entsprechenden Strafen.

  • Familienrecht: Landgerichte können in einigen Bundesländern, vor allem in größeren Städten, zudem familiengerichtliche Aufgaben übernehmen.
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    2. Zuständigkeit:
    Landgerichte sind für einen größeren geografischen Bezirk verantwortlich als die Amtsgerichte und erledigen häufig die Verantwortung für mehrere Amtsgerichtsbezirke. Durch diese regionale Verantwortlichkeit wird sichergestellt, dass Berufungen und komplexere Fälle vor einem geeigneten Gericht verhandelt werden. Landgerichte agieren sowohl als Instanz für Berufungen von Amtsgerichte als zudem als Erstinstanz für Prozesse mit einem Streitwert über 5000 Euro oder einer zu erwartenden Haftstrafe von vier Jahren und mehr.

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    3. Behandelte Rechtsgebiete:
  • Zivilrecht: In Fällen von höheren Streitwerten sowie in komplexen zivilrechtlichen Angelegenheiten wie Vertragsstreitigkeiten und Schadensersatzklagen hören sie Berufungen gegen Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte.

  • Strafrecht: Schwerwiegende Strafsachen wie Mord, Vergewaltigung, organisierte Kriminalität und Wirtschaftsdelikte fallen in den Zuständigkeitsbereich der Landgerichte.

  • In einigen Bundesländern sind Landgerichte auch für handels- und wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten zuständig.

  • Durch ihre Funktion als Rechtsmittelinstanz für viele Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte und die Bearbeitung komplexer rechtlicher Angelegenheiten sind Landgerichte ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Gerichtsbarkeit. Ihr Engagement gewährleistet die Einheitlichkeit und Güte der Rechtsprechung in Deutschland.