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Gerichtsstände Rex Lex

In den häufigsten Rechtssystemen existiert eine Hierarchie von Instanzen, die jeweilig diverse Funktionen und Zuständigkeiten besitzen. Hier sind einige der verbreitesten Gerichtsinstanzen und ihre standartisierten Aufgabe:

Ordentliche Gerichtbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ein vielstufiges Gerichtssystem, bestehend aus Amts- und Landgerichten wie auch Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof (BGH).
Amtsgerichte sind die niederste} Instanz und besitzen die Rolle, Strafsachen sowie Zivilprozesse von nicht sehr hohem Wert und Familienverfahren zu behandeln.
Landgerichte sind die nächsthöhere Gerichtsinstanz und besitzen die Rolle, Strafsachen sowie Zivilprozesse von höherem Wert und Handelssachen zu verhandeln.
Die Oberlandesgerichte sind die nächst übergeordnete Instanz und haben die Aufgabe, Berufungen gegen Urteile der Landgerichte sowie Revisionen gegen Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte zu verhandeln.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist die höchste Instanz im Zivilrecht und Strafrecht und entscheidet in letzter Gerichtsinstanz über Revisionsverfahren, die von den Oberlandesgerichten an ihn weitergereicht werden.

Es gibt zudem extra Gerichte, wie Arbeitsgerichte, Sozialgerichte, Finanzgerichte und Verwaltungsgerichte, die sich mit bestimmten Tehmenbreoichen des Rechts befassen.

Sozialgerichtsbarkeit:
In Deutschland sind die Sozialgerichte für die Entscheidung von Differenzen im Sozialrecht zuständig. Dazu gehören z.B. Streitigkeiten in Bezug auf Renten, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Sozialhilfe.
Der Aufbau der Sozialgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik gliedert sich in drei Gerichtsinstanzen: die Sozialgerichte, die Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht.
Die Sozialgerichte sind die niederste Instanz und sind in allen Bundesländern existent. Sie entscheiden in erster Instanz über die Auseinandersetzungen im Sozialrecht.
Die Landessozialgerichte sind die zweite Instanz und entscheiden über Berufungen gegen die Entscheidungen der Sozialgerichte. Alle Bundesländer hat mindestens ein Landessozialgericht.
Das Bundessozialgericht ist die dritte und letzte Gerichtsinstanz und entscheidet über Revisionen gegen die Rechtsentscheidungen der Landessozialgerichte. Es ist das höchste Gericht in der Sozialgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Kassel.

Verwaltungsgerichtsbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Verwaltungsgerichte für die Rechtsprechung von Streitigkeiten im Verwaltungsrecht zuständig. Dazu gehören z.B. Differenzen in Bezug auf Rechtsentscheidungen der öffentlichen Verwaltung, wie beispielsweise Bußgeldbescheide, Baugenehmigungen oder Beihilfeentscheidungen.
Der Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Instanzen: die Verwaltungsgerichte, die Oberverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht.
Die Verwaltungsgerichte sind die niederste Gerichtsinstanz und sind in jedem Bundesland vorhanden. Sie entscheiden in niederster Gerichtsinstanz über die Differenzen im Verwaltungsrecht.
Die Oberverwaltungsgerichte sind die zweite Gerichtsinstanz und entscheiden über Berufungen gegen die Rechtsentscheidungen der Verwaltungsgerichte. Alle Bundesländer hat mindestens ein Oberverwaltungsgericht.
Das Bundesverwaltungsgericht ist die nächst übergeordnete und letzte Instanz und richtet über Revisionen gegen die Entscheidungen|Rechtsentscheidungen|Urteile} der Oberverwaltungsgerichte. Es ist das höchste Gericht in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Leipzig.

Arbeitsgerichtsbarkeit:
In Deutschland sind die Arbeitssgerichte für die Rechtsprechung von Streitigkeiten im Arbeitssgericht zuständig. Dazu gehören beispielsweise Auseinandersetzungen in Bezug auf Diskrimminierung, Arbeitsentgelte, Abreitsverträge oder Kündigungen.
Die Struktur der Arbeitssgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Gerichtsinstanzen: die Arbeitssgerichte, die Landesarbeitssgerichte wie auch das Bundesarbeitsgericht.
Die Arbeitssgerichte sind die niederste Instanz und sind in jedem Bundesland vorhanden. Sie entscheiden in erster Gerichtsinstanz über die Differenzen im Arbeitssgericht.
Die Landesarbeitssgerichte sind die nächsthöhere Instanz und entscheiden über Berufungsverfahren gegen die Rechtsentscheidungen der Arbeitssgerichte. Alle Bundesländer hat mindestens ein Landesarbeitssgericht.
Das Bundesarbeitsgericht ist die nächst übergeordnete und letzte Instanz und entscheidet über Revisionen gegen die Entscheidungen|Rechtsentscheidungen|Urteile} der Landesarbeitssgerichte. Es ist das oberste Gericht in der Arbeitssgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Erfurt.

Finanzgerichtsbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es sowohl ordentliche wie auch außerordentliche Finanzgerichte. Ordentliche Finanzgerichte sind die Finanzgerichte des Bundes und der Länder. Außerordentliche Finanzgerichte sind die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes und die Finanzgerichtsbarkeit der Länder.
Die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes besteht aus dem Bundesfinanzhof (BFH) in München und dem Bundesfinanzgericht (BFG) in Berlin.
Die Finanzgerichtsbarkeit der Länder besteht aus den Finanzgerichten der Länder. Jedes Land hat mindestens ein Finanzgericht, das für die Entscheidung von Streitigkeiten verantwortlich ist, die sich auf die Angelegenheiten des Landes beziehen.
Der Weg der Instanzen beginnt in der Regel bei den Finanzämtern, die niederste Gerichtsinstanz sind. Sofern ein Steuerpflichtiger mit einer Entscheidung des Finanzamts nicht einverstanden ist, kann er Einspruch einlegen. Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, kann der Steuerpflichtige Klage beim Finanzgericht einreichen. Wenn das Finanzgericht die Beschwerde abweist, kann der Steuerpflichtige Beschwerde beim BFH einlegen. In letzter Gerichtsinstanz ist der BFH entscheidungsbefugt.