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Landgericht Kassel

Gerichtsstand in Hessen

Landgericht Kassel

Übernahme spezifischer Aufgaben, Verantwortlichkeiten und die Bearbeitung unterschiedlicher Rechtsgebiete sind die Hauptaufgaben der Landgerichte, die in Deutschland als übergeordnete Gerichtsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit agieren.

1. Aufgaben: Landgerichte sind Gerichte der sekundären Gerichtsinstanz und haben folgende Aufgaben:

  • Zivilsachen: Landgerichte erledigen die Rolle einer Instanz für Berufungen der Entscheidungen der Amtsgerichte in Zivilsachen, indem sie Rechtsmittel gegen Urteile und Beschlüsse nachprüfen und eigene Urteile in komplexeren Zivilrechtsfällen mit höheren Streitwerten oder rechtlicher Komplexität fällen.

  • Strafsachen: Die Verantwortlichkeit von Landgerichten in Strafsachen erstreckt sich auf Straftaten, die schwerwiegender sind als diejenigen vor Amtsgerichten, wie z.B. Raub, schwere Körperverletzung und Tötungsdelikte. Landgerichte entscheiden über Schuld oder Unschuld des Beklagten und verhängen entsprechende Strafen.

  • Familienrecht: Familiengerichtliche Aufgaben können von Landgerichten in einigen Bundesländern, insbesondere in größeren Städten, übernommen werden.
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    2. Verantwortlichkeit:
    Landgerichte sind für einen größeren geografischen Kreis verantwortlich als die Amtsgerichte und erledigen häufig die Verantwortung für mehrere Amtsgerichtsbezirke. Durch diese regionale Zuständigkeit wird sichergestellt, dass Berufungen und komplexere Fälle vor einem geeigneten Gericht verhandelt werden. Die Zuständigkeit von Landgerichten erstreckt sich als Berufungsinstanz über die Amtsgerichte und als Erstinstanz auf Prozesse, bei denen der Streitwert über 5000 Euro liegt oder die zu erwartende Haftstrafe vier Jahre und mehr beträgt.

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    3. Behandelte Rechtsgebiete:
  • Zivilrecht: Berufungen gegen Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte in komplexen zivilrechtlichen Angelegenheiten wie Vertragsstreitigkeiten, Schadensersatzklagen und Fällen mit höheren Streitwerten gehören zu ihren Aufgaben.

  • Strafrecht: Handels- und Wettbewerbsrecht: Landgerichte erledigen in einigen Bundesländern zudem die Zuständigkeit für handels- und wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten.

  • In einigen Bundesländern sind Landgerichte auch in handels- und wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten zuständig.

  • Als bedeutender Bestandteil der deutschen Gerichtsbarkeit dienen Landgerichte, indem sie die Rechtsmittelinstanz für mehrere Entscheidungen der Amtsgerichte darstellen und sich mit komplexeren rechtlichen Angelegenheiten befassen. Landgerichte tragen dazu bei, dass die Rechtsprechung in Deutschland einheitlich und qualitativ hochwertig ist.