Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Berlin-Brandenburg
Gerichtsstand in Brandenburg
Die Landesarbeitsgerichte (LAG) sind spezialisierte Gerichtsinstanzen in Deutschland, die für Arbeitsrechtssachen auf Landesebene verantwortlich sind. Hier sind grundlegende Informationen zu ihren Aufgaben, Zuständigkeiten und behandelten Rechtsgebieten:
1. Aufgabenstellung:
Die Grundaufgabe der Landesarbeitsgerichte besteht darin, als Instanz für Berufungen für Urteile der Arbeitsgerichte in erster Gerichtsinstanz zu dienen. Sie überprüfen Rechtsmittel gegen Urteile und Beschlüsse der Arbeitsgerichte und entscheiden in zweiter Gerichtsinstanz über diese Fälle. Dabei ist ihre Funktion, sicher zu sein, dass arbeitsrechtliche Streitigkeiten auf der Grundlage des Arbeitsrechts und der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen gewissenhaft und gerecht abgehandelt werden.
2. Zuständigkeit:
Die Kompetenz der Landesarbeitsgerichte erstreckt sich auf das jeweilige Land, in dem sie sich befinden. Sie sind meist für Berufungen gegen Urteile der Arbeitsgerichte in ihrem Bundesland verantwortlich. In arbeitsrechtlichen Fällen sind sie die zweite Instanz nach den Arbeitsgerichten und die Instanz für Berufungen vor dem Bundesarbeitsgericht.
3. Behandelte Rechtsgebiete:
Die Landesarbeitsgerichte spielen eine besondere Aufgabe bei der Gewährleistung der Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf Landesebene. Sie tragen zusätzlich bei, die Güte und Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Arbeitsrecht zu gewährleisten und sorgen dafür, dass arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen fair und gerecht abgehandelt werden.