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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Berlin-Brandenburg

Gerichtsstand in Brandenburg

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Berlin-Brandenburg

Die Landesarbeitsgerichte (LAG) sind spezialisierte Gerichtsinstanzen in Deutschland, die für Arbeitsrechtssachen auf Landesebene verantwortlich sind. Hier sind grundlegende Informationen zu ihren Aufgaben, Zuständigkeiten und behandelten Rechtsgebieten:

1. Aufgabenstellung:
Die Grundaufgabe der Landesarbeitsgerichte besteht darin, als Instanz für Berufungen für Urteile der Arbeitsgerichte in erster Gerichtsinstanz zu dienen. Sie überprüfen Rechtsmittel gegen Urteile und Beschlüsse der Arbeitsgerichte und entscheiden in zweiter Gerichtsinstanz über diese Fälle. Dabei ist ihre Funktion, sicher zu sein, dass arbeitsrechtliche Streitigkeiten auf der Grundlage des Arbeitsrechts und der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen gewissenhaft und gerecht abgehandelt werden.

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2. Zuständigkeit:
Die Kompetenz der Landesarbeitsgerichte erstreckt sich auf das jeweilige Land, in dem sie sich befinden. Sie sind meist für Berufungen gegen Urteile der Arbeitsgerichte in ihrem Bundesland verantwortlich. In arbeitsrechtlichen Fällen sind sie die zweite Instanz nach den Arbeitsgerichten und die Instanz für Berufungen vor dem Bundesarbeitsgericht.

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3. Behandelte Rechtsgebiete:

  • Kündigungsschutzrecht: In diesem Zusammenhang geht es um Berufungen gegen Urteile der Arbeitsgerichte in Beziehung auf Kündigungen, Abmahnungen und Entlassungen.

  • Arbeitsvertragsrecht: Sie entscheiden über Berufungen in Verfahren, die arbeitsvertragliche Bestimmungen, Arbeitsbedingungen, Gehalt und andere arbeitsrechtliche Fragen angehen.

  • Arbeitszeitrecht: Angelegenheiten im Zusammenhang mit Arbeitszeitregelungen, Überstunden und Urlaubsansprüchen werden genauso von den Landesarbeitsgerichten abgehandelt.

  • Diskriminierung und Gleichbehandlung: Berufungen gegen Rechtsentscheidungen der Arbeitsgerichte in Verfahren von Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion, Behinderung und weiteren geschützten Merkmalen werden geprüft.

  • Betriebsverfassungsrecht: Landesarbeitsgerichte behandeln Berufungen in Bezug auf der Betriebsverfassung und der Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten.

  • Tarifrecht: Sie können über Berufungen in Tarifvertrags- und tariflichen Streitigkeiten entscheiden.

  • Die Landesarbeitsgerichte spielen eine besondere Aufgabe bei der Gewährleistung der Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf Landesebene. Sie tragen zusätzlich bei, die Güte und Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Arbeitsrecht zu gewährleisten und sorgen dafür, dass arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen fair und gerecht abgehandelt werden.