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Landgericht Frankfurt an der Oder

Gerichtsstand in Brandenburg

Landgericht Frankfurt an der Oder

In Deutschland fungieren die Landgerichte als übergeordnete Gerichtsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit und erledigen bestimmte Aufgaben sowie Verantwortlichkeiten in unterschiedlichen Rechtsgebieten.

1. Aufgaben: Landgerichte sind Gerichte der sekundären Instanz und haben nachfolgende Aufgaben:

  • Zivilsachen: Als Berufungsinstanz für Entscheidungen der Amtsgerichte in Zivilsachen kontrollieren Landgerichte Rechtsmittel gegen Urteile und Beschlüsse, während sie eigene Rechtsurteile in komplexeren Fällen mit höheren Streitwerten oder rechtlicher Komplexität fällen.

  • Strafsachen: Schwere Vergehen, darunter Raub, schwere Körperverletzung und Tötungsdelikte, fallen in den Verantwortlichkeitsbereich der Landgerichte in Strafsachen. Diese Gerichte entscheiden über die Schuld oder Unschuld des Beklagten und verhängen die entsprechenden Strafen.

  • Familienrecht: Familiengerichtliche Aufgaben können von Landgerichten in einigen Bundesländern, insbesondere in größeren Städten, übernommen werden.
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    2. Zuständigkeit:
    Im Vergleich zu den Amtsgerichten erstreckt sich die Zuständigkeit der Landgerichte über einen größeren geografischen Kreis, und sie sind oftmals für mehrere Amtsgerichtsbezirke verantwortlich. Diese regionale Verantwortlichkeit gewährleistet, dass Berufungen und komplexere Fälle vor einem angemessenen Gericht verhandelt werden. Als Berufungsinstanz der Amtsgerichte dienen Landgerichte und dienen als Erstinstanz für Prozesse, bei denen der Streitwert über 5000 Euro liegt oder die zu erwartende Haftstrafe vier Jahre und mehr beträgt.

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    3. Behandelte Rechtsgebiete:
  • Zivilrecht: In komplexen zivilrechtlichen Angelegenheiten wie Vertragsstreitigkeiten, Schadensersatzklagen und Fällen mit höheren Streitwerten hören sie Berufungen gegen Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte.

  • Strafrecht: Handels- und Wettbewerbsrecht: Landgerichte übernehmen in einigen Bundesländern auch die Zuständigkeit für handels- und wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten.

  • In einigen Bundesländern sind Landgerichte auch in handels- und wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten zuständig.

  • Landgerichte sind ein integraler Teil der deutschen Gerichtsbarkeit, da sie als Rechtsmittelinstanz für viele Entscheidungen der Amtsgerichte dienen und sich mit rechtlich anspruchsvolleren Angelegenheiten beschäftigen. Landgerichte spielen eine bedeutende Rolle bei der Sicherstellung der Einheitlichkeit und Qualität der Rechtsprechung in Deutschland.