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Gerichtsstände Rex Lex

In den häufigsten Rechtssystemen existiert eine Hierarchie von Instanzen, die jeweilig verschiedene Rollen und Zuständigkeiten besitzen. An dieser Stelle sind einige der häufigsten Gerichtsinstanzen und ihre allgemeinen Aufgabe:

Ordentliche Gerichtbarkeit:
In Deutschland existiert ein vielstufiges Gerichtssystem, bestehend aus Amts- und Landgerichten sowie Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof (BGH).
Amtsgerichte sind die erste} Instanz und haben die Rolle, Strafsachen und Zivilprozesse von geringerem Geldwert und Familienprozesse zu verhandeln.
Landgerichte sind die zweite Gerichtsinstanz und besitzen die Funktion, Strafverfahren,Strafprozesse sowie Zivilprozesse von höherem Geldwert und Handelssachen zu abhandeln.
Die Oberlandesgerichte sind die nächst übergeordnete Instanz und haben die Funktion, Berufungen gegen Entscheidungen der Landgerichte sowie Revisionen gegen Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte zu verhandeln.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist die höchste Instanz im Zivilrecht und Strafrecht und richtet in endgültiger Gerichtsinstanz über Revisionsverfahren, die von den Oberlandesgerichten an ihn verwiesen werden.

Es gibt auch extra Gerichte, wie Arbeitsgerichte, Sozialgerichte, Finanzgerichte und Verwaltungsgerichte, die sich mit bestimmten Tehmenbreoichen des Rechts befassen.

Sozialgerichtsbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Sozialgerichte für die Rechtsprechung von Auseinandersetzungen im Sozialrecht zuständig. Dazu gehören beispielsweise Auseinandersetzungen in Bezug auf Renten, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Sozialhilfe.
Der Aufbau der Sozialgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik gliedert sich in drei Gerichtsinstanzen: die Sozialgerichte, die Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht.
Die Sozialgerichte sind die erste Instanz und sind in allen Bundesländern existent. Sie entscheiden in erster Instanz über die Streitigkeiten im Sozialrecht.
Die Landessozialgerichte sind die zweite Instanz und entscheiden über Berufungsverfahren gegen die Entscheidungen der Sozialgerichte. Jedes Bundesland hat wenigstens ein Landessozialgericht.
Das Bundessozialgericht ist die dritte und letzte Instanz und entscheidet über Revisionen gegen die Rechtsentscheidungen der Landessozialgerichte. Es ist das höchste Gericht in der Sozialgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Kassel.

Verwaltungsgerichtsbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Verwaltungsgerichte für die Rechtsprechung von Auseinandersetzungen im Verwaltungsrecht zuständig. Dazu gehören beispielsweise Auseinandersetzungen in Bezug auf Rechtsentscheidungen der öffentlichen Verwaltung, wie z.B. Bußgeldbescheide, Baugenehmigungen oder Beihilfeentscheidungen.
Die Struktur der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Instanzen: die Verwaltungsgerichte, die Oberverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht.
Die Verwaltungsgerichte sind die erste Gerichtsinstanz und sind in jedem Bundesland vorhanden. Sie entscheiden in erster Instanz über die Differenzen im Verwaltungsrecht.
Die Oberverwaltungsgerichte sind die zweite Gerichtsinstanz und entscheiden über Berufungsverfahren gegen die Rechtsentscheidungen der Verwaltungsgerichte. Alle Bundesländer hat wenigstens ein Oberverwaltungsgericht.
Das Bundesverwaltungsgericht ist die dritte und letzte Instanz und entscheidet über Revisionen gegen die Entscheidungen|Rechtsentscheidungen|Urteile} der Oberverwaltungsgerichte. Es ist das höchste Gericht in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Leipzig.

Arbeitsgerichtsbarkeit:
In Deutschland sind die Arbeitssgerichte für die Entscheidung von Streitigkeiten im Arbeitssgericht zuständig. Dazu gehören z.B. Differenzen in Bezug auf Diskrimminierung, Arbeitsentgelte, Abreitsverträge oder Kündigungen.
Die Struktur der Arbeitssgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Gerichtsinstanzen: die Arbeitssgerichte, die Landesarbeitssgerichte wie auch das Bundesarbeitsgericht.
Die Arbeitssgerichte sind die niederste Instanz und sind in jedem Bundesland existent. Sie entscheiden in erster Instanz über die Differenzen im Arbeitssgericht.
Die Landesarbeitssgerichte sind die nächsthöhere Instanz und entscheiden über Berufungsverfahren gegen die Entscheidungen der Arbeitssgerichte. Jedes Bundesland hat mindestens ein Landesarbeitssgericht.
Das Bundesarbeitsgericht ist die nächst übergeordnete und letzte Gerichtsinstanz und richtet über Revisionen gegen die Entscheidungen|Rechtsentscheidungen|Urteile} der Landesarbeitssgerichte. Es ist das oberste Gericht in der Arbeitssgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Erfurt.

Finanzgerichtsbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland existiert sowohl ordentliche wie auch außerordentliche Finanzgerichte. Ordentliche Finanzgerichte sind die Finanzgerichte des Bundes und der Länder. Außerordentliche Finanzgerichte sind die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes und die Finanzgerichtsbarkeit der Länder.
Die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes besteht aus dem Bundesfinanzhof (BFH) in München und dem Bundesfinanzgericht (BFG) in Berlin.
Die Finanzgerichtsbarkeit der Länder besteht aus den Finanzgerichten der Länder. Jedes Land hat wenigstens ein Finanzgericht, das für die Rechtsprechung von Differenzen zuständig ist, die sich auf die Angelegenheiten des Landes beziehen.
Der Weg der Gerichtsinstanzen beginnt in der Regel bei den Finanzämtern, die niederste Gerichtsinstanz sind. Wenn ein Steuerpflichtiger mit einer Entscheidung des Finanzamts nicht einverstanden ist, kann er Widerspruch einlegen. Wenn der Einspruch abgelehnt wird, kann der Steuerpflichtige Klage beim Finanzgericht einreichen. Wenn das Finanzgericht die Klage abweist, kann der Steuerpflichtige Beschwerde beim BFH einlegen. In letzter Gerichtsinstanz ist der BFH entscheidungsbefugt.