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Landgericht Potsdam

Gerichtsstand in Brandenburg

Landgericht Potsdam

In Deutschland wirken die Landgerichte als übergeordnete Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit und erledigen spezifische Aufgaben sowie Verantwortlichkeiten in unterschiedlichen Rechtsgebieten.

1. Aufgaben: Landgerichte sind Gerichte der zweiten Gerichtsinstanz und haben folgende Aufgaben:

  • Zivilsachen: Die Funktion der Instanz für Berufungen der Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte in Zivilsachen liegt bei den Landgerichten, die Rechtsmittel gegen Urteile und Beschlüsse überprüfen und eigene Urteile in komplexeren Zivilrechtsfällen mit höheren Streitwerten oder rechtlicher Komplexität aussprechen.

  • Strafsachen: Landgerichte sind in Strafsachen für die Verhandlung schwerwiegender Straftaten zuständig, die über die Zuständigkeit von Amtsgerichten hinausgehen. Dazu gehören beispielsweise Raub, schwere Körperverletzung und Tötungsdelikte. Ihre Aufgaben umfassen die Entscheidung über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten sowie die Verhängung von Strafen.

  • Familienrecht: Familiengerichtliche Aufgaben können von Landgerichten in einigen Bundesländern, insbesondere in größeren Städten, übernommen werden.
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    2. Verantwortlichkeit:
    Im Verhältnis zu den Amtsgerichten erstreckt sich die Zuständigkeit der Landgerichte über einen größeren geografischen Bezirk, und sie sind häufig für mehrere Amtsgerichtsbezirke verantwortlich. Diese regionale Zuständigkeit gewährleistet, dass Berufungen und komplexere Fälle vor einem angemessenen Gericht verhandelt werden. Die Verantwortlichkeit von Landgerichten erstreckt sich als Berufungsinstanz über die Amtsgerichte und als Erstinstanz auf Prozesse, bei denen der Streitwert über 5000 Euro liegt oder die zu erwartende Haftstrafe vier Jahre und mehr beträgt.

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    3. Behandelte Rechtsgebiete:
  • Zivilrecht: Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf Berufungsverfahren gegen Entscheidungen der Amtsgerichte in komplexen zivilrechtlichen Angelegenheiten, darunter Vertragsstreitigkeiten, Schadensersatzklagen und Fälle mit übergeordneten Streitwerten.

  • Strafrecht: Die Zuständigkeit der Landgerichte erstreckt sich auf schwerwiegendere Strafsachen, darunter Mord, Vergewaltigung, organisierte Kriminalität und Wirtschaftsdelikte.

  • In einigen Bundesländern sind Landgerichte auch für handels- und wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten verantwortlich.

  • Landgerichte sind ein integraler Teil der deutschen Gerichtsbarkeit, da sie als Rechtsmittelinstanz für viele Entscheidungen der Amtsgerichte wirken und sich mit rechtlich anspruchsvolleren Angelegenheiten beschäftigen. Ihr Beitrag besteht darin, die Einheitlichkeit und Güte der Rechtsprechung in Deutschland sicherzustellen.