Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein
Gerichtsstand in Schleswig-Holstein
Die Landesarbeitsgerichte (LAG) sind spezialisierte Gerichtsinstanzen in Deutschland, die für Arbeitsrechtssachen auf Bundeslandebene verantwortlich sind. Hier sind wichtige Angaben zu ihren Aufgaben, Verantwortlichkeiten und behandelten Rechtsgebieten:
1. Aufgabenstellung:
Die Grundaufgabe der Landesarbeitsgerichte besteht darin, als Instanz für Berufungen für Urteile der Arbeitsgerichte in erster Gerichtsinstanz zu agieren. Sie validieren Rechtsmittel gegen Urteile und Beschlüsse der Arbeitsgerichte und entscheiden in zweiter Gerichtsinstanz über diese Fälle. Dabei ist ihre Aufgabe, sicherzustellen, dass arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen auf der Grundlage des Arbeitsrechts und der arbeitsvertraglichen Verträge sorgfältig und gerecht abgehandelt werden.
2. Zuständigkeit:
Die Kompetenz der Landesarbeitsgerichte erstreckt sich auf das betreffende Bundesland, in dem sie sich befinden. Sie sind häufig für Berufungen gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte in ihrem Bundesland verantwortlich. In arbeitsrechtlichen Fällen sind sie die zweite Gerichtsinstanz nach den Arbeitsgerichten und die Instanz für Berufungen vor dem Bundesarbeitsgericht.
3. Behandelte Rechtsgebiete:
Die Landesarbeitsgerichte spielen eine essentitelle Aufgabe bei der Gewähr der Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf Landesebene. Sie tragen zusätzlich bei, die Qualität und Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Arbeitsrecht zu gewährleisten und sorgen dafür, dass arbeitsrechtliche Differenzen fair und gerecht behandelt werden.