Landgericht Kiel
Gerichtsstand in Schleswig-Holstein
Übernahme bestimmter Aufgaben, Zuständigkeiten und die Bearbeitung unterschiedlicher Rechtsgebiete sind die Hauptaufgaben der Landgerichte, die in Deutschland als übergeordnete Gerichtsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit agieren.
1. Aufgaben:
Landgerichte sind Gerichte der sekundären Gerichtsinstanz und haben nachfolgende Hauptaufgaben:
Landgerichte sind für einen größeren geografischen Kreis zuständig als die Amtsgerichte und übernehmen oftmals die Verantwortung für mehrere Amtsgerichtsbezirke. Die regionale Verantwortlichkeit dieser Gerichte stellt sicher, dass Berufungen und komplexe Fälle vor einem geeigneten Gericht verhandelt werden. Die Verantwortlichkeit von Landgerichten erstreckt sich als Berufungsinstanz über die Amtsgerichte und als Erstinstanz auf Prozesse, bei denen der Streitwert über 5000 Euro liegt oder die zu erwartende Haftstrafe vier Jahre und mehr beträgt. 3. Behandelte Rechtsgebiete:
Landgerichte sind ein integraler Bestandteil der deutschen Gerichtsbarkeit, da sie als Rechtsmittelinstanz für viele Entscheidungen der Amtsgerichte dienen und sich mit rechtlich anspruchsvolleren Angelegenheiten beschäftigen. Ihr Beitrag besteht darin, die Einheitlichkeit und Qualität der Rechtsprechung in Deutschland sicherzustellen.