Landgericht Flensburg
Gerichtsstand in Schleswig-Holstein
Die Landgerichte sind in Deutschland für bestimmte Aufgaben, Verantwortlichkeiten und die Bearbeitung verschiedener Rechtsgebiete als übergeordnete Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit verantwortlich.
1. Aufgaben:
Landgerichte sind Gerichte der sekundären Instanz und haben nachfolgende Hauptaufgaben:
Landgerichte sind für einen größeren geografischen Bezirk verantwortlich als die Amtsgerichte und erledigen häufig die Verantwortung für mehrere Amtsgerichtsbezirke. Durch diese regionale Zuständigkeit wird sichergestellt, dass Berufungen und komplexere Fälle vor einem geeigneten Gericht verhandelt werden. Landgerichte sind die Berufungsinstanz für Amtsgerichte und zugleich die Erstinstanz für Prozesse mit einem Streitwert über 5000 Euro oder einer zu erwartenden Haftstrafe von vier Jahren und mehr. 3. Behandelte Rechtsgebiete:
Durch ihre Funktion als Rechtsmittelinstanz für viele Entscheidungen der Amtsgerichte und die Bearbeitung komplexer rechtlicher Angelegenheiten sind Landgerichte ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Gerichtsstruktur. Die Beteiligung der Landgerichte ist entscheidend für die Sicherstellung der Einheitlichkeit und Qualität der Rechtsprechung in Deutschland.