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Landgericht Flensburg

Gerichtsstand in Schleswig-Holstein

Landgericht Flensburg

Die Landgerichte sind in Deutschland für bestimmte Aufgaben, Verantwortlichkeiten und die Bearbeitung verschiedener Rechtsgebiete als übergeordnete Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit verantwortlich.

1. Aufgaben: Landgerichte sind Gerichte der sekundären Instanz und haben nachfolgende Hauptaufgaben:

  • Zivilsachen: Als Instanz für Berufungen der Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte in Zivilsachen prüfen Landgerichte Rechtsmittel gegen Rechtsurteile und Beschlüsse, während sie eigene Urteile in komplexeren Fällen mit höheren Streitwerten oder rechtlicher Komplexität fällen.

  • Strafsachen: In Strafsachen besitzen Landgerichte die Zuständigkeit für schwerwiegendere Straftaten im Verhältnis zu Amtsgerichten, wozu beispielsweise Raub, schwere Körperverletzung und Tötungsdelikte gehören. Die Entscheidung über Schuld oder Unschuld des Angeklagten sowie die Verkündigung von Strafen obliegen ihnen.

  • Familienrecht: Familiengerichtliche Aufgaben können von Landgerichten in einigen Bundesländern, insbesondere in größeren Städten, übernommen werden.
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    2. Verantwortlichkeit:
    Landgerichte sind für einen größeren geografischen Bezirk verantwortlich als die Amtsgerichte und erledigen häufig die Verantwortung für mehrere Amtsgerichtsbezirke. Durch diese regionale Zuständigkeit wird sichergestellt, dass Berufungen und komplexere Fälle vor einem geeigneten Gericht verhandelt werden. Landgerichte sind die Berufungsinstanz für Amtsgerichte und zugleich die Erstinstanz für Prozesse mit einem Streitwert über 5000 Euro oder einer zu erwartenden Haftstrafe von vier Jahren und mehr.

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    3. Behandelte Rechtsgebiete:
  • Zivilrecht: In komplexen zivilrechtlichen Angelegenheiten wie Vertragsstreitigkeiten, Schadensersatzklagen und Fällen mit übergeordneten Streitwerten sind sie für Berufungsverfahren gegen Entscheidungen der Amtsgerichte zuständig.

  • Strafrecht: Landgerichte sind für Strafsachen mit schwerwiegenderen Anklagen zuständig, zu denen Mord, Vergewaltigung, organisierte Kriminalität und Wirtschaftsdelikte gehören.

  • In einigen Bundesländern sind Landgerichte auch für handels- und wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten verantwortlich.

  • Durch ihre Funktion als Rechtsmittelinstanz für viele Entscheidungen der Amtsgerichte und die Bearbeitung komplexer rechtlicher Angelegenheiten sind Landgerichte ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Gerichtsstruktur. Die Beteiligung der Landgerichte ist entscheidend für die Sicherstellung der Einheitlichkeit und Qualität der Rechtsprechung in Deutschland.