Landgericht Lübeck
Gerichtsstand in Schleswig-Holstein
Spezifische Aufgaben, Verantwortlichkeiten und behandelte Rechtsgebiete fallen in Deutschland unter die Verantwortlichkeit der Landgerichte, die eine übergeordnete Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit darstellen.
1. Aufgaben:
Landgerichte sind Gerichte der zweiten Gerichtsinstanz und haben nachfolgende Aufgaben:
Landgerichte sind für einen größeren geografischen Kreis zuständig als die Amtsgerichte und übernehmen häufig die Verantwortung für mehrere Amtsgerichtsbezirke. Die regionale Verantwortlichkeit dieser Gerichte stellt sicher, dass Berufungen und komplexe Fälle vor einem geeigneten Gericht verhandelt werden. Landgerichte übernehmen die Rolle der Instanz für Berufungen der Amtsgerichte und sind gleichzeitig die Erstinstanz für Prozesse mit einem Streitwert über 5000 Euro oder einer zu erwartenden Haftstrafe von vier Jahren und mehr. 3. Behandelte Rechtsgebiete:
Durch ihre Funktion als Rechtsmittelinstanz für viele Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte und die Bearbeitung komplexer rechtlicher Angelegenheiten sind Landgerichte ein bedeutender Bestandteil der deutschen Gerichtsstruktur. Durch ihre Mitwirkung wird sichergestellt, dass die Rechtsprechung in Deutschland einheitlich und von hoher Qualität ist.