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Landgericht Lübeck

Gerichtsstand in Schleswig-Holstein

Landgericht Lübeck

Spezifische Aufgaben, Verantwortlichkeiten und behandelte Rechtsgebiete fallen in Deutschland unter die Verantwortlichkeit der Landgerichte, die eine übergeordnete Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit darstellen.

1. Aufgaben: Landgerichte sind Gerichte der zweiten Gerichtsinstanz und haben nachfolgende Aufgaben:

  • Zivilsachen: Landgerichte agieren in Zivilsachen als Instanz für Berufungen der Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte, indem sie Rechtsmittel gegen Rechtsurteile und Beschlüsse überprüfen und eigene Urteile in komplexeren Zivilrechtsfällen mit übergeordneten Streitwerten oder rechtlicher Komplexität fällen.

  • Strafsachen: Die Zuständigkeit von Landgerichten in Strafsachen erstreckt sich auf schwerwiegendere Vergehen im Verhältnis zu Amtsgerichten, wie beispielsweise Raub, schwere Körperverletzung und Tötungsdelikte. Hierbei entscheiden sie über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten und verhängen entsprechende Strafen.

  • Familienrecht: In größeren Städten und einigen Bundesländern besteht die Möglichkeit, dass Landgerichte familiengerichtliche Aufgaben erledigen.
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    2. Verantwortlichkeit:
    Landgerichte sind für einen größeren geografischen Kreis zuständig als die Amtsgerichte und übernehmen häufig die Verantwortung für mehrere Amtsgerichtsbezirke. Die regionale Verantwortlichkeit dieser Gerichte stellt sicher, dass Berufungen und komplexe Fälle vor einem geeigneten Gericht verhandelt werden. Landgerichte übernehmen die Rolle der Instanz für Berufungen der Amtsgerichte und sind gleichzeitig die Erstinstanz für Prozesse mit einem Streitwert über 5000 Euro oder einer zu erwartenden Haftstrafe von vier Jahren und mehr.

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    3. Behandelte Rechtsgebiete:
  • Zivilrecht: In komplexen zivilrechtlichen Angelegenheiten wie Vertragsstreitigkeiten, Schadensersatzklagen und Fällen mit übergeordneten Streitwerten hören sie Berufungen gegen Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte.

  • Strafrecht: Die Verantwortlichkeit von Landgerichten erstreckt sich in einigen Bundesländern zudem auf handels- und wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten.

  • In einigen Bundesländern sind Landgerichte auch für handels- und wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten zuständig.

  • Durch ihre Funktion als Rechtsmittelinstanz für viele Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte und die Bearbeitung komplexer rechtlicher Angelegenheiten sind Landgerichte ein bedeutender Bestandteil der deutschen Gerichtsstruktur. Durch ihre Mitwirkung wird sichergestellt, dass die Rechtsprechung in Deutschland einheitlich und von hoher Qualität ist.