König Recht | Rex Lex
RexLex.jpg

Gerichtsstände Rex Lex

In den meisten Justizsystemen gibt es eine Hierarchie von Instanzen, die jeweils unterschiedliche Funktionen und Funktionen haben. An dieser Stelle sind ein paar der verbreitesten Instanzen und ihre standartisierten Funktionen:

Ordentliche Gerichtbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ein vielstufiges Gerichtssystem, bestehend aus Amts- und Landgerichten sowie Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof (BGH).
Amtsgerichte sind die erste} Gerichtsinstanz und haben die Aufgabe, Strafverfahren,Strafprozesse und Zivilprozesse von nicht sehr hohem Geldwert und Familiensachen zu behandeln.
Landgerichte sind die zweite Instanz und besitzen die Rolle, Strafverfahren,Strafprozesse sowie Zivilprozesse von höherem Wert und Handelssachen zu abhandeln.
Die Oberlandesgerichte sind die dritte Gerichtsinstanz und haben die Rolle, Berufungen gegen Entscheidungen der Landgerichte sowie Revisionen gegen Urteile der Amtsgerichte zu behandeln.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist die höchste Gerichtsinstanz im Zivilrecht und Strafrecht und richtet in letzter Gerichtsinstanz über Revisionsverfahren, die von den Oberlandesgerichten an ihn weitergereicht werden.

Es gibt zudem spezielle Gerichte, wie Arbeitsgerichte, Sozialgerichte, Finanzgerichte und Verwaltungsgerichte, die sich mit festen Sektoren des Rechts befassen.

Sozialgerichtsbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Sozialgerichte für die Entscheidung von Auseinandersetzungen im Sozialrecht zuständig. Dazu gehören beispielsweise Auseinandersetzungen in Bezug auf Renten, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Sozialhilfe.
Der Aufbau der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Instanzen: die Sozialgerichte, die Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht.
Die Sozialgerichte sind die niederste Gerichtsinstanz und sind in jedem Bundesland vorhanden. Sie entscheiden in niederster Instanz über die Auseinandersetzungen im Sozialrecht.
Die Landessozialgerichte sind die nächsthöhere Instanz und entscheiden über Berufungen gegen die Entscheidungen der Sozialgerichte. Alle Bundesländer hat mindestens ein Landessozialgericht.
Das Bundessozialgericht ist die dritte und letzte Gerichtsinstanz und entscheidet über Revisionen gegen die Rechtsentscheidungen der Landessozialgerichte. Es ist das höchste Gericht in der Sozialgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Kassel.

Verwaltungsgerichtsbarkeit:
In Deutschland sind die Verwaltungsgerichte für die Entscheidung von Streitigkeiten im Verwaltungsrecht zuständig. Dazu gehören z.B. Auseinandersetzungen in Bezug auf Rechtsentscheidungen der öffentlichen Verwaltung, wie z.B. Bußgeldbescheide, Baugenehmigungen oder Beihilfeentscheidungen.
Der Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Instanzen: die Verwaltungsgerichte, die Oberverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht.
Die Verwaltungsgerichte sind die niederste Gerichtsinstanz und sind in jedem Bundesland existent. Sie entscheiden in niederster Instanz über die Auseinandersetzungen im Verwaltungsrecht.
Die Oberverwaltungsgerichte sind die zweite Instanz und entscheiden über Berufungen gegen die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte. Alle Bundesländer hat wenigstens ein Oberverwaltungsgericht.
Das Bundesverwaltungsgericht ist die dritte und letzte Gerichtsinstanz und entscheidet über Revisionen gegen die Entscheidungen|Rechtsentscheidungen|Urteile} der Oberverwaltungsgerichte. Es ist das höchste Gericht in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Leipzig.

Arbeitsgerichtsbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Arbeitssgerichte für die Entscheidung von Auseinandersetzungen im Arbeitssgericht zuständig. Dazu gehören z.B. Streitigkeiten in Bezug auf Diskrimminierung, Arbeitsentgelte, Abreitsverträge oder Kündigungen.
Der Aufbau der Arbeitssgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Instanzen: die Arbeitssgerichte, die Landesarbeitssgerichte wie auch das Bundesarbeitsgericht.
Die Arbeitssgerichte sind die niederste Instanz und sind in jedem Bundesland existent. Sie entscheiden in niederster Instanz über die Streitigkeiten im Arbeitssgericht.
Die Landesarbeitssgerichte sind die zweite Instanz und entscheiden über Berufungen gegen die Rechtsentscheidungen der Arbeitssgerichte. Alle Bundesländer hat wenigstens ein Landesarbeitssgericht.
Das Bundesarbeitsgericht ist die nächst übergeordnete und letzte Instanz und richtet über Revisionen gegen die Entscheidungen|Rechtsentscheidungen|Urteile} der Landesarbeitssgerichte. Es ist das höchste Gericht in der Arbeitssgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Erfurt.

Finanzgerichtsbarkeit:
In Deutschland gibt es sowohl ordentliche wie auch außerordentliche Finanzgerichte. Ordentliche Finanzgerichte sind die Finanzgerichte des Bundes und der Länder. Außerordentliche Finanzgerichte sind die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes und die Finanzgerichtsbarkeit der Länder.
Die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes besteht aus dem Bundesfinanzhof (BFH) in München und dem Bundesfinanzgericht (BFG) in Berlin.
Die Finanzgerichtsbarkeit der Länder besteht aus den Finanzgerichten der Länder. Jedes Land hat wenigstens ein Finanzgericht, das für die Entscheidung von Streitigkeiten verantwortlich ist, die sich auf die Angelegenheiten des Landes beziehen.
Der Weg der Gerichtsinstanzen beginnt in der Regel bei den Finanzämtern, die erste Instanz sind. Sofern ein Steuerpflichtiger mit einer Rechtsprechung des Finanzamts nicht einverstanden ist, kann er Widerspruch einlegen. Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, kann der Steuerpflichtige Beschwerde beim Finanzgericht eingeben. Wenn das Finanzgericht die Klage abweist, kann der Steuerpflichtige Beschwerde beim BFH einlegen. In letzter Gerichtsinstanz ist der BFH entscheidungsbefugt.