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Landgericht Erfurt

Gerichtsstand in Thüringen

Landgericht Erfurt

Die Landgerichte in Deutschland haben als übergeordnete Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Verantwortung für bestimmte Aufgaben, Zuständigkeiten und die Bearbeitung verschiedener Rechtsgebiete.

1. Aufgaben: Landgerichte sind Gerichte der zweiten Instanz und haben folgende Hauptaufgaben:

  • Zivilsachen: Landgerichte erledigen die Rolle einer Instanz für Berufungen der Entscheidungen der Amtsgerichte in Zivilsachen, indem sie Rechtsmittel gegen Urteile und Beschlüsse kontrollieren und eigene Urteile in komplexeren Zivilrechtsfällen mit übergeordneten Streitwerten oder rechtlicher Komplexität fällen.

  • Strafsachen: Landgerichte sind in Strafsachen für die Verhandlung schwerwiegender Vergehen zuständig, die über die Zuständigkeit von Amtsgerichten hinausgehen. Dazu gehören beispielsweise Raub, schwere Körperverletzung und Tötungsdelikte. Ihre Aufgaben umfassen die Entscheidung über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten sowie die Verhängung von Strafen.

  • Familienrecht: Landgerichte können in einigen Bundesländern, vor allem in größeren Städten, auch familiengerichtliche Aufgaben erledigen.
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    2. Zuständigkeit:
    Im Verhältnis zu den Amtsgerichten erstreckt sich die Verantwortlichkeit der Landgerichte über einen größeren geografischen Bezirk, und sie sind oft für mehrere Amtsgerichtsbezirke verantwortlich. Diese regionale Zuständigkeit gewährleistet, dass Berufungen und komplexere Fälle vor einem angemessenen Gericht verhandelt werden. Die Verantwortlichkeit von Landgerichten erstreckt sich als Berufungsinstanz über die Amtsgerichte und als Erstinstanz auf Prozesse, bei denen der Streitwert über 5000 Euro liegt oder die zu erwartende Haftstrafe vier Jahre und mehr beträgt.

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    3. Behandelte Rechtsgebiete:
  • Zivilrecht: In komplexen zivilrechtlichen Angelegenheiten wie Vertragsstreitigkeiten, Schadensersatzklagen und Fällen mit übergeordneten Streitwerten hören sie Berufungen gegen Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte.

  • Strafrecht: Landgerichte sind für Strafsachen mit schwerwiegenderen Anklagen verantwortlich, zu denen Mord, Vergewaltigung, organisierte Kriminalität und Wirtschaftsdelikte gehören.

  • Die Zuständigkeit von Landgerichten erstreckt sich in einigen Bundesländern zudem auf Streitigkeiten im Bereich Handels- und Wettbewerbsrecht.

  • Durch ihre Funktion als Rechtsmittelinstanz für viele Entscheidungen der Amtsgerichte und die Bearbeitung komplexer rechtlicher Angelegenheiten sind Landgerichte ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Gerichtsbarkeit. Landgerichte tragen dazu bei, dass die Rechtsprechung in Deutschland einheitlich und qualitativ hochwertig ist.