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Landgericht Gera

Gerichtsstand in Thüringen

Landgericht Gera

Die Landgerichte sind in Deutschland für bestimmte Aufgaben, Zuständigkeiten und die Bearbeitung unterschiedlicher Rechtsgebiete als höhere Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuständig.

1. Aufgaben: Landgerichte sind Gerichte der sekundären Gerichtsinstanz und haben folgende Hauptaufgaben:

  • Zivilsachen: Landgerichte übernehmen die Rolle einer Instanz für Berufungen der Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte in Zivilsachen, indem sie Rechtsmittel gegen Rechtsurteile und Beschlüsse nachprüfen und eigene Urteile in komplexeren Zivilrechtsfällen mit höheren Streitwerten oder rechtlicher Komplexität fällen.

  • Strafsachen: Schwere Straftaten, darunter Raub, schwere Körperverletzung und Tötungsdelikte, fallen in den Verantwortlichkeitsbereich der Landgerichte in Strafsachen. Diese Gerichte entscheiden über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten und verhängen die entsprechenden Strafen.

  • Familienrecht: Die Übernahme familiengerichtlicher Aufgaben durch Landgerichte ist in einigen Bundesländern, besonders in größeren Städten, möglich.
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    2. Zuständigkeit:
    Landgerichte sind für einen größeren geografischen Kreis zuständig als die Amtsgerichte und erledigen häufig die Verantwortung für mehrere Amtsgerichtsbezirke. Die regionale Zuständigkeit dieser Gerichte stellt sicher, dass Berufungen und komplexe Fälle vor einem geeigneten Gericht verhandelt werden. Landgerichte erledigen die Rolle der Berufungsinstanz für Amtsgerichte und sind gleichzeitig die Erstinstanz für Prozesse mit einem Streitwert über 5000 Euro oder einer zu erwartenden Haftstrafe von vier Jahren und mehr.

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    3. Behandelte Rechtsgebiete:
  • Zivilrecht: In komplexen zivilrechtlichen Angelegenheiten wie Vertragsstreitigkeiten, Schadensersatzklagen und Fällen mit höheren Streitwerten sind sie für Berufungsverfahren gegen Entscheidungen der Amtsgerichte verantwortlich.

  • Strafrecht: Handels- und Wettbewerbsrecht: Landgerichte erledigen in einigen Bundesländern zudem die Zuständigkeit für handels- und wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten.

  • Die Verantwortlichkeit von Landgerichten erstreckt sich in einigen Bundesländern zudem auf Streitigkeiten im Bereich Handels- und Wettbewerbsrecht.

  • Als bedeutender Bestandteil der deutschen Gerichtsbarkeit dienen Landgerichte, indem sie die Rechtsmittelinstanz für viele Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte darstellen und sich mit komplexeren rechtlichen Angelegenheiten befassen. Landgerichte tragen dazu bei, dass die Rechtsprechung in Deutschland einheitlich und qualitativ hochwertig ist.