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Landgericht Meiningen

Gerichtsstand in Thüringen

Landgericht Meiningen

In Deutschland wirken die Landgerichte als übergeordnete Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit und erledigen bestimmte Aufgaben sowie Verantwortlichkeiten in unterschiedlichen Rechtsgebieten.

1. Aufgaben: Landgerichte sind Gerichte der sekundären Instanz und haben folgende Hauptaufgaben:

  • Zivilsachen: Landgerichte erledigen die Rolle einer Instanz für Berufungen der Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte in Zivilsachen, indem sie Rechtsmittel gegen Rechtsurteile und Beschlüsse nachprüfen und eigene Rechtsurteile in komplexeren Zivilrechtsfällen mit höheren Streitwerten oder rechtlicher Komplexität fällen.

  • Strafsachen: Die Zuständigkeit von Landgerichten in Strafsachen erstreckt sich auf schwerwiegendere Straftaten im Verhältnis zu Amtsgerichten, wie beispielsweise Raub, schwere Körperverletzung und Tötungsdelikte. Hierbei entscheiden sie über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten und verhängen entsprechende Strafen.

  • Familienrecht: Familiengerichtliche Aufgaben können von Landgerichten übernommen werden, insbesondere in einigen Bundesländern und größeren Städten.
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    2. Zuständigkeit:
    Die Verantwortlichkeit der Landgerichte erstreckt sich über einen größeren geografischen Kreis im Vergleich zu den Amtsgerichten, und oftmals sind Landgerichte für mehrere Amtsgerichtsbezirke verantwortlich. Durch diese regionale Zuständigkeit wird sichergestellt, dass Berufungen und komplexere Fälle vor einem geeigneten Gericht verhandelt werden. Landgerichte sind die Berufungsinstanz für Amtsgerichte und zugleich die Erstinstanz für Prozesse mit einem Streitwert über 5000 Euro oder einer zu erwartenden Haftstrafe von vier Jahren und mehr.

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    3. Behandelte Rechtsgebiete:
  • Zivilrecht: Ihre Verantwortlichkeit erstreckt sich auf Berufungsverfahren gegen Entscheidungen der Amtsgerichte in komplexen zivilrechtlichen Angelegenheiten, darunter Vertragsstreitigkeiten, Schadensersatzklagen und Fälle mit übergeordneten Streitwerten.

  • Strafrecht: Die Verantwortlichkeit der Landgerichte erstreckt sich auf schwerwiegendere Strafsachen, darunter Mord, Vergewaltigung, organisierte Kriminalität und Wirtschaftsdelikte.

  • In einigen Bundesländern sind Landgerichte zudem in handels- und wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten verantwortlich.

  • Durch ihre Funktion als Rechtsmittelinstanz für viele Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte und die Bearbeitung komplexer rechtlicher Angelegenheiten sind Landgerichte ein wesentlicher Teil der deutschen Gerichtsstruktur. Ihr Engagement gewährleistet die Einheitlichkeit und Qualität der Rechtsprechung in Deutschland.