Verwaltungsgericht Gera
Gerichtsstand in Thüringen
Deutsche Verwaltungsgerichte sind spezielle Gerichtsorgane, die sich auf das Verwaltungsrecht und die Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen spezialisieren.
1. Aufgabenstellung:
Ihre Grundaufgabe besteht darin, die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsentscheidungen zu überprüfen
2. Verantwortlichkeit:
Verwaltungsgerichte sind im gesamten Bundesgebiet zuständig, und es gibt sowohl auf Landesebene als auch auf Bundesebene Verwaltungsgerichte, wobei das Bundesverwaltungsgericht die oberste Instanz für Verwaltungsrechtssachen ist. Normalerweise erfolgt die Unterteilung nach Bundesländern oder Verwaltungsbezirken. Zuständig sind sie für Klagen und Rechtsmittel gegen Verwaltungsentscheidungen auf Landes- und Bundesbehördenebene.
3. Behandelte Rechtsgebiete:
Die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte erstreckt sich über diverse Rechtsgebiete im Verwaltungsrecht, darunter:
Baurecht und Raumordnung wirken auf Baugenehmigungen, Stadtplanung, Umweltauflagen und Bauordnungen.
Die Sicherung des Rechtsstaatsprinzips und der Rechtssicherheit in Deutschland wird maßgeblich durch die Verwaltungsgerichte sichergestellt. Dafür zu sorgen, dass Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, gegen Rechtsentscheidungen der Verwaltung vorzugehen und ihre Rechte vor Gericht zu verteidigen, ist ihre Aufgabe. In verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten tragen die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte dazu bei, staatliches Handeln zu kontrollieren und Recht und Gerechtigkeit zu gewährleisten.