König Recht | Rex Lex
RexLex.jpg

Gerichtsstände Rex Lex

In den meisten Rechtssystemen existiert eine Rangordnung von Instanzen, welche jeweilig unterschiedliche Funktionen und Zuständigkeiten innehaben. Hier sind einige der verbreitesten Instanzen und ihre standartisierten Aufgabe:

Ordentliche Gerichtbarkeit:
In Deutschland existiert ein vielstufiges Gerichtssystem, bestehend aus Amts- und Landgerichten wie auch Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof (BGH).
Amtsgerichte sind die niederste} Instanz und haben die Aufgabe, Strafverfahren,Strafprozesse und Zivilsachen von nicht sehr hohem Wert und Familienprozesse zu verhandeln.
Landgerichte sind die nächsthöhere Instanz und haben die Funktion, Strafsachen sowie Zivilprozesse von höherem Geldwert und Handelsstreitigkeiten zu behandeln.
Die Oberlandesgerichte sind die nächst übergeordnete Gerichtsinstanz und haben die Aufgabe, Berufungsverfahren gegen Rechtsentscheidungen der Landgerichte sowie Revisionen gegen Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte zu behandeln.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist die höchste Gerichtsinstanz im Zivilrecht und Strafrecht und richtet in endgültiger Gerichtsinstanz über Revisionsverfahren, welche von den Oberlandesgerichten an ihn weitergereicht werden.

Es gibt zudem spezielle Gerichte, wie Arbeitsgerichte, Sozialgerichte, Finanzgerichte und Verwaltungsgerichte, welche sich mit definierten Sektoren des Rechts befassen.

Sozialgerichtsbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Sozialgerichte für die Entscheidung von Streitigkeiten im Sozialrecht verantwortlich. Dazu gehören z.B. Auseinandersetzungen in Zusammenhang auf Renten, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Sozialhilfe.
Die Struktur der Sozialgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik gliedert sich in drei Gerichtsinstanzen: die Sozialgerichte, die Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht.
Die Sozialgerichte sind die erste Instanz und sind in allen Bundesländern vorhanden. Sie entscheiden in niederster Gerichtsinstanz über die Differenzen im Sozialrecht.
Die Landessozialgerichte sind die zweite Gerichtsinstanz und entscheiden über Berufungsverfahren gegen die Rechtsentscheidungen der Sozialgerichte. Alle Bundesländer hat mindestens ein Landessozialgericht.
Das Bundessozialgericht ist die nächst übergeordnete und letzte Gerichtsinstanz und entscheidet über Revisionen gegen die Rechtsentscheidungen der Landessozialgerichte. Es ist das oberste Gericht in der Sozialgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Kassel.

Verwaltungsgerichtsbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Verwaltungsgerichte für die Rechtsprechung von Streitigkeiten im Verwaltungsrecht zuständig. Dazu gehören z.B. Streitigkeiten in Bezug auf Urteile der öffentlichen Verwaltung, wie z.B. Bußgeldbescheide, Baugenehmigungen oder Beihilfeentscheidungen.
Die Struktur der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Instanzen: die Verwaltungsgerichte, die Oberverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht.
Die Verwaltungsgerichte sind die niederste Instanz und sind in jedem Bundesland existent. Sie entscheiden in niederster Gerichtsinstanz über die Auseinandersetzungen im Verwaltungsrecht.
Die Oberverwaltungsgerichte sind die zweite Instanz und entscheiden über Berufungen gegen die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte. Alle Bundesländer hat mindestens ein Oberverwaltungsgericht.
Das Bundesverwaltungsgericht ist die nächst übergeordnete und letzte Instanz und entscheidet über Revisionen gegen die Entscheidungen|Rechtsentscheidungen|Urteile} der Oberverwaltungsgerichte. Es ist das höchste Gericht in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Leipzig.

Arbeitsgerichtsbarkeit:
In Deutschland sind die Arbeitssgerichte für die Rechtsprechung von Streitigkeiten im Arbeitssgericht zuständig. Dazu gehören beispielsweise Auseinandersetzungen in Bezug auf Diskrimminierung, Arbeitsentgelte, Abreitsverträge oder Kündigungen.
Der Aufbau der Arbeitssgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Instanzen: die Arbeitssgerichte, die Landesarbeitssgerichte und das Bundesarbeitsgericht.
Die Arbeitssgerichte sind die niederste Instanz und sind in jedem Bundesland vorhanden. Sie entscheiden in erster Instanz über die Streitigkeiten im Arbeitssgericht.
Die Landesarbeitssgerichte sind die nächsthöhere Gerichtsinstanz und entscheiden über Berufungen gegen die Entscheidungen der Arbeitssgerichte. Alle Bundesländer hat wenigstens ein Landesarbeitssgericht.
Das Bundesarbeitsgericht ist die nächst übergeordnete und letzte Gerichtsinstanz und entscheidet über Revisionen gegen die Entscheidungen|Rechtsentscheidungen|Urteile} der Landesarbeitssgerichte. Es ist das oberste Gericht in der Arbeitssgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Erfurt.

Finanzgerichtsbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es sowohl ordentliche wie auch außerordentliche Finanzgerichte. Ordentliche Finanzgerichte sind die Finanzgerichte des Bundes und der Länder. Außerordentliche Finanzgerichte sind die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes und die Finanzgerichtsbarkeit der Länder.
Die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes besteht aus dem Bundesfinanzhof (BFH) in München und dem Bundesfinanzgericht (BFG) in Berlin.
Die Finanzgerichtsbarkeit der Länder besteht aus den Finanzgerichten der Länder. Jedes Land hat wenigstens ein Finanzgericht, das für die Entscheidung von Differenzen verantwortlich ist, die sich auf die Angelegenheiten des Landes beziehen.
Der Weg der Instanzen beginnt in der Regel bei den Finanzämtern, die niederste Instanz sind. Wenn ein Steuerpflichtiger mit einer Rechtsprechung des Finanzamts nicht einverstanden ist, kann er Widerspruch einlegen. Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, kann der Steuerpflichtige Klage beim Finanzgericht einreichen. Wenn das Finanzgericht die Beschwerde abweist, kann der Steuerpflichtige Klage beim BFH einlegen. In letzter Instanz ist der BFH entscheidungsbefugt.