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Amtsgericht Buxtehude

Gerichtsstand in Niedersachsen

Amtsgericht BuxtehudeDie Hansestadt Buxtehude in Niedersachsen hat ca. 41.000 Einwohner und liegt im Landkreis Stade. Das Amtsgericht Buxtehude ist dem Landgericht Stade in Instanz unterstellt.

Die niederste Ebene der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland bilden Amtsgerichte und sie spielen eine bedeutende Aufgabe in der Rechtsprechung.

1. Aufgaben:


Die Amtsgerichte erfüllen verschiedene wichtige Aufgaben im deutschen Rechtssystem:

Zivilsachen: Zivilrechtliche Rechtsangelegenheiten wie Mietstreitigkeiten, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Schadensersatzklagen und Streitigkeiten über Vertragsangelegenheiten werden vorrangig von Amtsgerichten bearbeitet.

Strafsachen: Amtsgerichte behandeln Strafsachen in erster Instanz, bei denen minder schwerwiegende Vergehen und Ordnungswidrigkeiten verhandelt werden.

Familiensachen: In Angelegenheiten des Familienrechts wie Scheidungen, Sorgerechts- und Unterhaltsstreitigkeiten sind Amtsgerichte die zuständigen Stellen.

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Befugnis:

Üblicherweise erstreckt sich die Zuständigkeit der Amtsgerichte auf den geografischen Bezirk, in dem sie sich befinden. Um sicherzustellen, dass sie für regionale Rechtsangelegenheiten zuständig sind, sind Amtsgerichte in kleinere Bezirke unterteilt. Amtsgerichte behandeln Gerichtsverfahren mit einem Streitwert bis 5000 Euro und sind in Strafsachen, bei denen nicht mit einer Haftstrafe von vier Jahren oder mehr zu rechnen ist, die erste Instanz.

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3. Behandelte Rechtsgebiete:

Amtsgerichte behandeln eine breite Palette von Rechtsthemen, darunter:
Zivilrecht: Dies schließt Rechtsfälle im Zusammenhang mit Vertragsrecht, Schadensersatz, Mietrecht, Nachbarschaftsstreitigkeiten und Inkassoverfahren ein.

Strafrecht: In strafrechtlichen Rechtsfällen, die von Amtsgerichten verhandelt werden, fallen die Strafen normalerweise in Form von Geldstrafen, Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder gemeinnütziger Arbeit an.

Familienrecht: Scheidungen, Sorgerechtsstreitigkeiten, Unterhaltszahlungen und Vormundschaftsangelegenheiten fallen in den Zuständigkeitsbereich der Amtsgerichte.

Ein niedrigschwelliger Zugang zur Rechtsprechung und die Behandlung von Fällen in erster Instanz machen die Amtsgerichte zu einer entscheidenden Institution für die Bereitstellung von Justiz für die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands.