Landgericht Bückeburg
Gerichtsstand in Niedersachsen
Als übergeordnete Gerichtsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit erledigen die Landgerichte in Deutschland bestimmte Aufgaben, Verantwortlichkeiten und die Bearbeitung unterschiedlicher Rechtsgebiete.
1. Aufgaben:
Landgerichte sind Gerichte der zweiten Gerichtsinstanz und haben nachfolgende Aufgaben:
Die Verantwortlichkeit der Landgerichte erstreckt sich über einen größeren geografischen Bezirk im Verhältnis zu den Amtsgerichten, und oftmals sind Landgerichte für viele Amtsgerichtsbezirke verantwortlich. Durch diese regionale Verantwortlichkeit wird sichergestellt, dass Berufungen und komplexere Fälle vor einem geeigneten Gericht verhandelt werden. Die Zuständigkeit von Landgerichten erstreckt sich als Berufungsinstanz über die Amtsgerichte und als Erstinstanz auf Prozesse, bei denen der Streitwert über 5000 Euro liegt oder die zu erwartende Haftstrafe vier Jahre und mehr beträgt. 3. Behandelte Rechtsgebiete:
Landgerichte spielen eine wesentliche Rolle in der deutschen Gerichtsstruktur, da sie als Rechtsmittelinstanz für viele Amtsgerichtsentscheidungen dienen und sich mit rechtlich komplexen Angelegenheiten befassen. Landgerichte tragen dazu bei, dass die Rechtsprechung in Deutschland einheitlich und qualitativ hochwertig ist.