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Landgericht Lüneburg

Gerichtsstand in Niedersachsen

Landgericht Lüneburg

In Deutschland wirken die Landgerichte als übergeordnete Gerichtsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit und erledigen bestimmte Aufgaben sowie Verantwortlichkeiten in unterschiedlichen Rechtsgebieten.

1. Aufgaben: Landgerichte sind Gerichte der sekundären Instanz und haben nachfolgende Aufgaben:

  • Zivilsachen: Die Funktion der Berufungsinstanz für Entscheidungen der Amtsgerichte in Zivilsachen liegt bei den Landgerichten, die Rechtsmittel gegen Rechtsurteile und Beschlüsse überkontrollieren und eigene Rechtsurteile in komplexeren Zivilrechtsfällen mit höheren Streitwerten oder rechtlicher Komplexität aussprechen.

  • Strafsachen: In Strafsachen sind Landgerichte für schwerwiegendere Vergehen verantwortlich, die über diejenigen hinausgehen, die vor Amtsgerichten verhandelt werden, wie z.B. Raub, schwere Körperverletzung und Tötungsdelikte. Ihre Aufgaben umfassen die Entscheidung über Schuld oder Unschuld sowie die Verhängung von Strafen.

  • Familienrecht: Die Übernahme familiengerichtlicher Aufgaben durch Landgerichte ist in einigen Bundesländern, besonders in größeren Städten, möglich.
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    2. Verantwortlichkeit:
    Im Vergleich zu den Amtsgerichten erstreckt sich die Verantwortlichkeit der Landgerichte über einen größeren geografischen Bezirk, und häufig sind sie für mehrere Amtsgerichtsbezirke verantwortlich. Diese regionale Verantwortlichkeit gewährleistet, dass Berufungen und komplexere Fälle vor einem angemessenen Gericht verhandelt werden. Landgerichte agieren sowohl als Berufungsinstanz für Amtsgerichte als zudem als Erstinstanz für Prozesse mit einem Streitwert über 5000 Euro oder einer zu erwartenden Haftstrafe von vier Jahren und mehr.

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    3. Behandelte Rechtsgebiete:
  • Zivilrecht: Berufungsverfahren gegen Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte in komplexen zivilrechtlichen Angelegenheiten wie Vertragsstreitigkeiten, Schadensersatzklagen und Fällen mit übergeordneten Streitwerten sind ihre Aufgabe.

  • Strafrecht: Die Verantwortlichkeit der Landgerichte erstreckt sich auf schwerwiegendere Strafsachen, darunter Mord, Vergewaltigung, organisierte Kriminalität und Wirtschaftsdelikte.

  • In einigen Bundesländern sind Landgerichte auch in handels- und wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten zuständig.

  • Landgerichte sind ein integraler Teil der deutschen Gerichtsstruktur, da sie als Rechtsmittelinstanz für viele Entscheidungen der Amtsgerichte wirken und sich mit rechtlich anspruchsvolleren Angelegenheiten beschäftigen. Ihr Beitrag besteht darin, die Einheitlichkeit und Güte der Rechtsprechung in Deutschland sicherzustellen.