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Landgericht Aurich

Gerichtsstand in Niedersachsen

Landgericht Aurich

Bestimmte Aufgaben, Verantwortlichkeiten und behandelte Rechtsgebiete fallen in Deutschland unter die Verantwortlichkeit der Landgerichte, die eine höhere Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit darstellen.

1. Aufgaben: Landgerichte sind Gerichte der zweiten Gerichtsinstanz und haben folgende Hauptaufgaben:

  • Zivilsachen: Landgerichte übernehmen die Rolle einer Berufungsinstanz für Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte in Zivilsachen, indem sie Rechtsmittel gegen Urteile und Beschlüsse kontrollieren und eigene Urteile in komplexeren Zivilrechtsfällen mit höheren Streitwerten oder rechtlicher Komplexität fällen.

  • Strafsachen: Die Verantwortlichkeit von Landgerichten in Strafsachen erstreckt sich auf Straftaten, die schwerwiegender sind als diejenigen vor Amtsgerichten, wie z.B. Raub, schwere Körperverletzung und Tötungsdelikte. Landgerichte entscheiden über Schuld oder Unschuld des Beklagten und verhängen entsprechende Strafen.

  • Familienrecht: Landgerichte können in einigen Bundesländern, vor allem in größeren Städten, zudem familiengerichtliche Aufgaben übernehmen.
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    2. Zuständigkeit:
    Im Verhältnis zu den Amtsgerichten erstreckt sich die Zuständigkeit der Landgerichte über einen größeren geografischen Kreis, und häufig sind sie für mehrere Amtsgerichtsbezirke zuständig. Diese regionale Verantwortlichkeit gewährleistet, dass Berufungen und komplexere Fälle vor einem angemessenen Gericht verhandelt werden. Als Berufungsinstanz der Amtsgerichte dienen Landgerichte und dienen als Erstinstanz für Prozesse, bei denen der Streitwert über 5000 Euro liegt oder die zu erwartende Haftstrafe vier Jahre und mehr beträgt.

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    3. Behandelte Rechtsgebiete:
  • Zivilrecht: Ihre Verantwortlichkeit erstreckt sich auf Berufungsverfahren gegen Entscheidungen der Amtsgerichte in komplexen zivilrechtlichen Angelegenheiten, darunter Vertragsstreitigkeiten, Schadensersatzklagen und Fälle mit übergeordneten Streitwerten.

  • Strafrecht: In den Aufgabenbereich der Landgerichte fallen schwerwiegendere Strafsachen wie Mord, Vergewaltigung, organisierte Kriminalität und Wirtschaftsdelikte.

  • Landgerichte haben in einigen Bundesländern ebenfalls die Zuständigkeit für handels- und wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten.

  • Als bedeutender Teil der deutschen Gerichtsstruktur fungieren Landgerichte, indem sie die Rechtsmittelinstanz für mehrere Entscheidungen der Amtsgerichte darstellen und sich mit komplexeren rechtlichen Angelegenheiten befassen. Ihr Beitrag besteht darin, die Einheitlichkeit und Güte der Rechtsprechung in Deutschland sicherzustellen.