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Gerichtsstände Rex Lex

In den häufigsten Justizsystemen gibt es eine Hierarchie von Instanzen, welche jeweilig diverse Rollen und Zuständigkeiten aufweisen. An dieser Stelle sind einige der häufigsten Gerichtsinstanzen und ihre standartisierten Funktionen:

Ordentliche Gerichtbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ein vielstufiges Gerichtssystem, bestehend aus Amts- und Landgerichten wie auch Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof (BGH).
Amtsgerichte sind die erste} Instanz und besitzen die Funktion, Strafverfahren,Strafprozesse und Zivilsachen von nicht sehr hohem Wert und Familiensachen zu behandeln.
Landgerichte sind die zweite Gerichtsinstanz und haben die Rolle, Strafsachen sowie Zivilprozesse von größerem Geldwert und Handelsstreitigkeiten zu behandeln.
Die Oberlandesgerichte sind die dritte Gerichtsinstanz und haben die Funktion, Berufungsverfahren gegen Urteile der Landgerichte sowie Revisionen gegen Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte zu behandeln.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist die höchste Instanz im Zivilrecht und Strafrecht und richtet in endgültiger Gerichtsinstanz über Revisionsverfahren, die von den Oberlandesgerichten an ihn verwiesen werden.

Es gibt zudem spezielle Gerichte, wie Arbeitsgerichte, Sozialgerichte, Finanzgerichte und Verwaltungsgerichte, welche sich mit definierten Sektoren des Rechts befassen.

Sozialgerichtsbarkeit:
In Deutschland sind die Sozialgerichte für die Entscheidung von Differenzen im Sozialrecht verantwortlich. Dazu gehören beispielsweise Auseinandersetzungen in Bezug auf Renten, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Sozialhilfe.
Die Struktur der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Gerichtsinstanzen: die Sozialgerichte, die Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht.
Die Sozialgerichte sind die niederste Instanz und sind in allen Bundesländern vorhanden. Sie entscheiden in niederster Gerichtsinstanz über die Differenzen im Sozialrecht.
Die Landessozialgerichte sind die zweite Instanz und entscheiden über Berufungen gegen die Urteile der Sozialgerichte. Jedes Bundesland hat mindestens ein Landessozialgericht.
Das Bundessozialgericht ist die nächst übergeordnete und letzte Gerichtsinstanz und richtet über Revisionen gegen die Urteile der Landessozialgerichte. Es ist das oberste Gericht in der Sozialgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Kassel.

Verwaltungsgerichtsbarkeit:
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Verwaltungsgerichte für die Rechtsprechung von Auseinandersetzungen im Verwaltungsrecht zuständig. Dazu gehören beispielsweise Streitigkeiten in Bezug auf Urteile der öffentlichen Verwaltung, wie z.B. Bußgeldbescheide, Baugenehmigungen oder Beihilfeentscheidungen.
Die Struktur der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Instanzen: die Verwaltungsgerichte, die Oberverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht.
Die Verwaltungsgerichte sind die erste Gerichtsinstanz und sind in jedem Bundesland existent. Sie entscheiden in erster Gerichtsinstanz über die Auseinandersetzungen im Verwaltungsrecht.
Die Oberverwaltungsgerichte sind die nächsthöhere Gerichtsinstanz und entscheiden über Berufungen gegen die Rechtsentscheidungen der Verwaltungsgerichte. Jedes Bundesland hat wenigstens ein Oberverwaltungsgericht.
Das Bundesverwaltungsgericht ist die nächst übergeordnete und letzte Instanz und richtet über Revisionen gegen die Entscheidungen|Rechtsentscheidungen|Urteile} der Oberverwaltungsgerichte. Es ist das oberste Gericht in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Leipzig.

Arbeitsgerichtsbarkeit:
In Deutschland sind die Arbeitssgerichte für die Entscheidung von Auseinandersetzungen im Arbeitssgericht zuständig. Dazu gehören beispielsweise Streitigkeiten in Bezug auf Diskrimminierung, Arbeitsentgelte, Abreitsverträge oder Kündigungen.
Die Struktur der Arbeitssgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Instanzen: die Arbeitssgerichte, die Landesarbeitssgerichte und das Bundesarbeitsgericht.
Die Arbeitssgerichte sind die niederste Instanz und sind in jedem Bundesland vorhanden. Sie entscheiden in erster Gerichtsinstanz über die Differenzen im Arbeitssgericht.
Die Landesarbeitssgerichte sind die zweite Gerichtsinstanz und entscheiden über Berufungsverfahren gegen die Rechtsentscheidungen der Arbeitssgerichte. Alle Bundesländer hat wenigstens ein Landesarbeitssgericht.
Das Bundesarbeitsgericht ist die dritte und letzte Gerichtsinstanz und entscheidet über Revisionen gegen die Entscheidungen|Rechtsentscheidungen|Urteile} der Landesarbeitssgerichte. Es ist das oberste Gericht in der Arbeitssgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Erfurt.

Finanzgerichtsbarkeit:
In Deutschland gibt es sowohl ordentliche wie auch außerordentliche Finanzgerichte. Ordentliche Finanzgerichte sind die Finanzgerichte des Bundes und der Länder. Außerordentliche Finanzgerichte sind die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes und die Finanzgerichtsbarkeit der Länder.
Die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes besteht aus dem Bundesfinanzhof (BFH) in München und dem Bundesfinanzgericht (BFG) in Berlin.
Die Finanzgerichtsbarkeit der Länder besteht aus den Finanzgerichten der Länder. Jedes Land hat mindestens ein Finanzgericht, das für die Rechtsprechung von Differenzen zuständig ist, die sich auf die Angelegenheiten des Landes beziehen.
Der Weg der Instanzen beginnt in der Regel bei den Finanzämtern, die erste Instanz sind. Wenn ein Steuerpflichtiger mit einer Entscheidung des Finanzamts nicht einverstanden ist, kann er Widerspruch einlegen. Wenn der Einspruch abgelehnt wird, kann der Steuerpflichtige Klage beim Finanzgericht eingeben. Wenn das Finanzgericht die Klage abweist, kann der Steuerpflichtige Beschwerde beim BFH einlegen. In letzter Gerichtsinstanz ist der BFH entscheidungsbefugt.