Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Gerichtsstand in Nordrhein-Westfalen
Die Landesarbeitsgerichte (LAG) sind spezielle Gerichte in Deutschland, die für Arbeitsrechtssachen auf Bundeslandebene zuständig sind. Hier sind wichtige Informationen zu ihren Aufgaben, Kompetenzen und behandelten Rechtsgebieten:
1. Aufgabenstellung:
Die Grundaufgabe der Landesarbeitsgerichte besteht darin, als Instanz für Berufungenen für Entscheidungen der Arbeitsgerichte in erster Instanz zu fungieren. Sie überprüfen Rechtsmittel gegen Urteile und Beschlüsse der Arbeitsgerichte und entscheiden in zweiter Gerichtsinstanz über diese Fälle. Dabei ist ihre Aufgabe, sicher zu sein, dass arbeitsrechtliche Differenzen auf der Grundlage des Arbeitsrechts und der arbeitsvertraglichen Verträge sorgfältig und gerecht abgehandelt werden.
2. Zuständigkeit:
Die Zuständigkeit der Landesarbeitsgerichte erstreckt sich auf das jeweilige Land, in dem sie sich befinden. Sie sind meist für Berufungen gegen Urteile der Arbeitsgerichte in ihrem Bundesland verantwortlich. In arbeitsrechtlichen Verfahren sind sie die zweite Instanz nach den Arbeitsgerichten und die Berufungsinstanz vor dem Bundesarbeitsgericht.
3. Behandelte Rechtsgebiete:
Die Landesarbeitsgerichte spielen eine wichtige Rolle bei der Gewähr der Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf Landesebene. Sie tragen zusätzlich bei, die Güte und Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Arbeitsrecht zu gewährleisten und sorgen dafür, dass arbeitsrechtliche Differenzen fair und gerecht abgehandelt werden.