Landgericht Paderborn
Gerichtsstand in Nordrhein-Westfalen
Die Landgerichte sind in Deutschland für bestimmte Aufgaben, Verantwortlichkeiten und die Bearbeitung verschiedener Rechtsgebiete als übergeordnete Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuständig.
1. Aufgaben:
Landgerichte sind Gerichte der zweiten Instanz und haben folgende Hauptaufgaben:
Die Verantwortlichkeit der Landgerichte erstreckt sich über einen umfangreicheren geografischen Bezirk im Verhältnis zu den Amtsgerichten, und in vielen Fällen sind sie für mehrere Amtsgerichtsbezirke zuständig. Diese regionale Verantwortung stellt sicher, dass Berufungen und komplexe Fälle vor einem angemessenen Gericht verhandelt werden. Landgerichte sind die Instanz für Berufungen der Amtsgerichte und zugleich die Erstinstanz für Prozesse mit einem Streitwert über 5000 Euro oder einer zu erwartenden Haftstrafe von vier Jahren und mehr. 3. Behandelte Rechtsgebiete:
Durch ihre Funktion als Rechtsmittelinstanz für viele Entscheidungen der Amtsgerichte und die Bearbeitung komplexer rechtlicher Angelegenheiten sind Landgerichte ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Gerichtsbarkeit. Durch ihre Mitwirkung wird sichergestellt, dass die Rechtsprechung in Deutschland einheitlich und von hoher Qualität ist.