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Gerichtsstände Rex Lex

In den verbreitesten Rechtssystemen gibt es eine Rangordnung von Gerichtsinstanzen, welche jeweilig verschiedene Aufgaben und Funktionen haben. Hier sind ein paar der häufigsten Instanzen und ihre standartisierten Funktionen:

Ordentliche Gerichtbarkeit:
In Deutschland gibt es ein mehrstufiges Gerichtssystem, bestehend aus Amts- und Landgerichten wie auch Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof (BGH).
Amtsgerichte sind die niederste} Instanz und haben die Funktion, Strafverfahren,Strafprozesse und Zivilprozesse von geringerem Geldwert und Familiensachen zu behandeln.
Landgerichte sind die zweite Instanz und besitzen die Aufgabe, Strafsachen sowie Zivilsachen von größerem Wert und Handelsstreitigkeiten zu verhandeln.
Die Oberlandesgerichte sind die dritte Gerichtsinstanz und haben die Funktion, Berufungen gegen Rechtsentscheidungen der Landgerichte sowie Revisionen gegen Urteile der Amtsgerichte zu behandeln.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist die oberste Gerichtsinstanz im Zivilrecht und Strafrecht und richtet in endgültiger Instanz über Revisionsverfahren, die von den Oberlandesgerichten an ihn weitergereicht werden.

Es gibt auch spezielle Gerichte, wie Arbeitsgerichte, Sozialgerichte, Finanzgerichte und Verwaltungsgerichte, die sich mit festen Bereichen des Rechts befassen.

Sozialgerichtsbarkeit:
In Deutschland sind die Sozialgerichte für die Rechtsprechung von Auseinandersetzungen im Sozialrecht verantwortlich. Dazu gehören z.B. Streitigkeiten in Zusammenhang auf Renten, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Sozialhilfe.
Der Aufbau der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Instanzen: die Sozialgerichte, die Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht.
Die Sozialgerichte sind die niederste Instanz und sind in jedem Bundesland vorhanden. Sie entscheiden in erster Instanz über die Streitigkeiten im Sozialrecht.
Die Landessozialgerichte sind die nächsthöhere Instanz und entscheiden über Berufungen gegen die Rechtsentscheidungen der Sozialgerichte. Alle Bundesländer hat mindestens ein Landessozialgericht.
Das Bundessozialgericht ist die nächst übergeordnete und letzte Gerichtsinstanz und entscheidet über Revisionen gegen die Entscheidungen der Landessozialgerichte. Es ist das höchste Gericht in der Sozialgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Kassel.

Verwaltungsgerichtsbarkeit:
In Deutschland sind die Verwaltungsgerichte für die Entscheidung von Differenzen im Verwaltungsrecht verantwortlich. Dazu gehören beispielsweise Auseinandersetzungen in Bezug auf Rechtsentscheidungen der öffentlichen Verwaltung, wie z.B. Bußgeldbescheide, Baugenehmigungen oder Beihilfeentscheidungen.
Die Struktur der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Instanzen: die Verwaltungsgerichte, die Oberverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht.
Die Verwaltungsgerichte sind die niederste Gerichtsinstanz und sind in jedem Bundesland vorhanden. Sie entscheiden in erster Gerichtsinstanz über die Streitigkeiten im Verwaltungsrecht.
Die Oberverwaltungsgerichte sind die zweite Gerichtsinstanz und entscheiden über Berufungen gegen die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte. Jedes Bundesland hat mindestens ein Oberverwaltungsgericht.
Das Bundesverwaltungsgericht ist die nächst übergeordnete und letzte Gerichtsinstanz und entscheidet über Revisionen gegen die Entscheidungen|Rechtsentscheidungen|Urteile} der Oberverwaltungsgerichte. Es ist das oberste Gericht in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Leipzig.

Arbeitsgerichtsbarkeit:
In Deutschland sind die Arbeitssgerichte für die Rechtsprechung von Streitigkeiten im Arbeitssgericht zuständig. Dazu gehören z.B. Differenzen in Bezug auf Diskrimminierung, Arbeitsentgelte, Abreitsverträge oder Kündigungen.
Der Aufbau der Arbeitssgerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in drei Gerichtsinstanzen: die Arbeitssgerichte, die Landesarbeitssgerichte und das Bundesarbeitsgericht.
Die Arbeitssgerichte sind die erste Instanz und sind in jedem Bundesland existent. Sie entscheiden in erster Instanz über die Differenzen im Arbeitssgericht.
Die Landesarbeitssgerichte sind die zweite Gerichtsinstanz und entscheiden über Berufungsverfahren gegen die Urteile der Arbeitssgerichte. Alle Bundesländer hat wenigstens ein Landesarbeitssgericht.
Das Bundesarbeitsgericht ist die dritte und letzte Gerichtsinstanz und richtet über Revisionen gegen die Entscheidungen|Rechtsentscheidungen|Urteile} der Landesarbeitssgerichte. Es ist das höchste Gericht in der Arbeitssgerichtsbarkeit und hat seinen Sitz in Erfurt.

Finanzgerichtsbarkeit:
In Deutschland gibt es sowohl ordentliche als auch außerordentliche Finanzgerichte. Ordentliche Finanzgerichte sind die Finanzgerichte des Bundes und der Länder. Außerordentliche Finanzgerichte sind die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes und die Finanzgerichtsbarkeit der Länder.
Die Finanzgerichtsbarkeit des Bundes besteht aus dem Bundesfinanzhof (BFH) in München und dem Bundesfinanzgericht (BFG) in Berlin.
Die Finanzgerichtsbarkeit der Länder besteht aus den Finanzgerichten der Länder. Jedes Land hat wenigstens ein Finanzgericht, das für die Rechtsprechung von Differenzen verantwortlich ist, die sich auf die Angelegenheiten des Landes beziehen.
Der Weg der Instanzen beginnt in der Regel bei den Finanzämtern, die niederste Instanz sind. Sofern ein Steuerpflichtiger mit einer Rechtsprechung des Finanzamts nicht einverstanden ist, kann er Widerspruch einlegen. Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, kann der Steuerpflichtige Beschwerde beim Finanzgericht einreichen. Wenn das Finanzgericht die Beschwerde abweist, kann der Steuerpflichtige Klage beim BFH einlegen. In letzter Gerichtsinstanz ist der BFH entscheidungsbefugt.