
Die Landgerichte sind in Deutschland für spezifische Aufgaben, Verantwortlichkeiten und die Bearbeitung verschiedener Rechtsgebiete als übergeordnete Gerichtsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuständig.
1. Aufgaben:
Landgerichte sind Gerichte der sekundären Instanz und haben folgende Aufgaben:
Zivilsachen: Die Funktion der Instanz für Berufungen der Entscheidungen der Amtsgerichte in Zivilsachen liegt bei den Landgerichten, die Rechtsmittel gegen Urteile und Beschlüsse übernachprüfen und eigene Rechtsurteile in komplexeren Zivilrechtsfällen mit höheren Streitwerten oder rechtlicher Komplexität aussprechen.
Strafsachen: Die Verantwortlichkeit von Landgerichten in Strafsachen erstreckt sich auf Straftaten, die schwerwiegender sind als diejenigen vor Amtsgerichten, wie beispielsweise Raub, schwere Körperverletzung und Tötungsdelikte. Landgerichte entscheiden über Schuld oder Unschuld des Beklagten und verhängen entsprechende Strafen.
Familienrecht: Familiengerichtliche Aufgaben können von Landgerichten in einigen Bundesländern, insbesondere in größeren Städten, übernommen werden.

2. Verantwortlichkeit:
Die Zuständigkeit der Landgerichte erstreckt sich über einen umfangreicheren geografischen Bezirk im Vergleich zu den Amtsgerichten, und in vielen Fällen sind sie für mehrere Amtsgerichtsbezirke verantwortlich. Diese regionale Verantwortung stellt sicher, dass Berufungen und komplexe Fälle vor einem angemessenen Gericht verhandelt werden. Als Berufungsinstanz der Amtsgerichte dienen Landgerichte und dienen als Erstinstanz für Prozesse, bei denen der Streitwert über 5000 Euro liegt oder die zu erwartende Haftstrafe vier Jahre und mehr beträgt.

3. Behandelte Rechtsgebiete:
Zivilrecht: In Fällen von höheren Streitwerten sowie in komplexen zivilrechtlichen Angelegenheiten wie Vertragsstreitigkeiten und Schadensersatzklagen hören sie Berufungen gegen Entscheidungen der Amtsgerichte.
Strafrecht: In den Aufgabenbereich der Landgerichte fallen schwerwiegendere Strafsachen wie Mord, Vergewaltigung, organisierte Kriminalität und Wirtschaftsdelikte.
Die Verantwortlichkeit von Landgerichten erstreckt sich in einigen Bundesländern zudem auf Streitigkeiten im Bereich Handels- und Wettbewerbsrecht.
Durch ihre Funktion als Rechtsmittelinstanz für viele Entscheidungen der Amtsgerichte und die Bearbeitung komplexer rechtlicher Angelegenheiten sind Landgerichte ein bedeutender Teil der deutschen Gerichtsstruktur. Durch ihre Mitwirkung wird sichergestellt, dass die Rechtsprechung in Deutschland einheitlich und von hoher Güte ist.