
In Deutschland dienen die Landgerichte als übergeordnete Gerichtsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit und erledigen bestimmte Aufgaben sowie Zuständigkeiten in verschiedenen Rechtsgebieten.
1. Aufgaben:
Landgerichte sind Gerichte der sekundären Instanz und haben folgende Hauptaufgaben:
Zivilsachen: Landgerichte agieren in Zivilsachen als Instanz für Berufungen der Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte, indem sie Rechtsmittel gegen Rechtsurteile und Beschlüsse überkontrollieren und eigene Urteile in komplexeren Zivilrechtsfällen mit höheren Streitwerten oder rechtlicher Komplexität fällen.
Strafsachen: Landgerichte sind in Strafsachen für die Verhandlung schwerwiegender Straftaten verantwortlich, die über die Verantwortlichkeit von Amtsgerichten hinausgehen. Dazu gehören beispielsweise Raub, schwere Körperverletzung und Tötungsdelikte. Ihre Aufgaben umfassen die Entscheidung über die Schuld oder Unschuld des Beklagten sowie die Verkündigung von Strafen.
Familienrecht: Landgerichte können in einigen Bundesländern, vor allem in größeren Städten, zudem familiengerichtliche Aufgaben erledigen.

2. Verantwortlichkeit:
Die Verantwortlichkeit der Landgerichte erstreckt sich über einen größeren geografischen Bezirk im Verhältnis zu den Amtsgerichten, und häufig sind Landgerichte für viele Amtsgerichtsbezirke verantwortlich. Durch diese regionale Zuständigkeit wird sichergestellt, dass Berufungen und komplexere Fälle vor einem geeigneten Gericht verhandelt werden. Landgerichte sind die Instanz für Berufungen der Amtsgerichte und zugleich die Erstinstanz für Prozesse mit einem Streitwert über 5000 Euro oder einer zu erwartenden Haftstrafe von vier Jahren und mehr.

3. Behandelte Rechtsgebiete:
Zivilrecht: In komplexen zivilrechtlichen Angelegenheiten wie Vertragsstreitigkeiten, Schadensersatzklagen und Fällen mit höheren Streitwerten sind sie für Berufungsverfahren gegen Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte verantwortlich.
Strafrecht: In den Aufgabenbereich der Landgerichte fallen schwerwiegendere Strafsachen wie Mord, Vergewaltigung, organisierte Kriminalität und Wirtschaftsdelikte.
Landgerichte haben in einigen Bundesländern ebenfalls die Zuständigkeit für handels- und wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten.
Landgerichte sind ein integraler Teil der deutschen Gerichtsbarkeit, da sie als Rechtsmittelinstanz für viele Rechtsentscheidungen der Amtsgerichte dienen und sich mit rechtlich anspruchsvolleren Angelegenheiten beschäftigen. Ihr Engagement gewährleistet die Einheitlichkeit und Qualität der Rechtsprechung in Deutschland.