Landesarbeitsgericht Hamm
Gerichtsstand in Nordrhein-Westfalen
Die Landesarbeitsgerichte (LAG) sind spezialisierte Gerichte in Deutschland, die für Arbeitsrechtssachen auf Bundeslandebene zuständig sind. Hier sind wichtige Informationen zu ihren Aufgaben, Zuständigkeiten und behandelten Rechtsgebieten:
1. Aufgabenstellung:
Die Grundaufgabe der Landesarbeitsgerichte besteht darin, als Instanz für Berufungenen für Entscheidungen der Arbeitsgerichte in erster Gerichtsinstanz zu agieren. Sie validieren Rechtsmittel gegen Urteile und Beschlüsse der Arbeitsgerichte und entscheiden in zweiter Instanz über diese Fälle. Dabei ist ihre Funktion, sicherzustellen, dass arbeitsrechtliche Streitigkeiten auf der Grundlage des Arbeitsrechts und der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen korrekt und gerecht abgehandelt werden.
2. Zuständigkeit:
Die Kompetenz der Landesarbeitsgerichte erstreckt sich auf das betreffende Bundesland, in dem sie sich befinden. Sie sind im Regelfall für Berufungen gegen Rechtsentscheidungen der Arbeitsgerichte in ihrem Bundesland verantwortlich. In arbeitsrechtlichen Fällen sind sie die zweite Instanz nach den Arbeitsgerichten und die Instanz für Berufungen vor dem Bundesarbeitsgericht.
3. Behandelte Rechtsgebiete:
Die Landesarbeitsgerichte spielen eine wichtige Funktion bei der Gewährleistung der Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf Bundeslandebene. Sie tragen zusätzlich bei, die Güte und Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Arbeitsrecht zu gewährleisten und sorgen dafür, dass arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen fair und gerecht behandelt werden.