Landesarbeitsgericht Hamm

Gerichtsstand in Nordrhein-Westfalen

Landesarbeitsgericht Hamm

Die Landesarbeitsgerichte (LAG) sind spezialisierte Gerichte in Deutschland, die für Arbeitsrechtssachen auf Bundeslandebene zuständig sind. Hier sind wichtige Informationen zu ihren Aufgaben, Zuständigkeiten und behandelten Rechtsgebieten:

1. Aufgabenstellung:
Die Grundaufgabe der Landesarbeitsgerichte besteht darin, als Instanz für Berufungenen für Entscheidungen der Arbeitsgerichte in erster Gerichtsinstanz zu agieren. Sie validieren Rechtsmittel gegen Urteile und Beschlüsse der Arbeitsgerichte und entscheiden in zweiter Instanz über diese Fälle. Dabei ist ihre Funktion, sicherzustellen, dass arbeitsrechtliche Streitigkeiten auf der Grundlage des Arbeitsrechts und der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen korrekt und gerecht abgehandelt werden.

Rechtsschutzversicherungsvergleich

2. Zuständigkeit:
Die Kompetenz der Landesarbeitsgerichte erstreckt sich auf das betreffende Bundesland, in dem sie sich befinden. Sie sind im Regelfall für Berufungen gegen Rechtsentscheidungen der Arbeitsgerichte in ihrem Bundesland verantwortlich. In arbeitsrechtlichen Fällen sind sie die zweite Instanz nach den Arbeitsgerichten und die Instanz für Berufungen vor dem Bundesarbeitsgericht.

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3. Behandelte Rechtsgebiete:

  • Kündigungsschutzrecht: Hierbei geht es um Berufungen gegen Rechtsentscheidungen der Arbeitsgerichte in Beziehung auf Kündigungen, Abmahnungen und Entlassungen.

  • Arbeitsvertragsrecht: Sie entscheiden über Berufungen in Verfahren, die arbeitsvertragliche Bestimmungen, Arbeitsbedingungen, Gehalt und weitere arbeitsrechtliche Fragen berühren.

  • Arbeitszeitrecht: Angelegenheiten im Zusammenhang mit Arbeitszeitregelungen, Überstunden und Urlaubsansprüchen werden genauso von den Landesarbeitsgerichten behandelt.

  • Diskriminierung und Gleichbehandlung: Berufungen gegen Urteile der Arbeitsgerichte in Fällen von Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion, Behinderung und anderen geschützten Merkmalen werden geprüft.

  • Betriebsverfassungsrecht: Landesarbeitsgerichte verhandeln Berufungen in puncto der Betriebsverfassung und der Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten.

  • Tarifrecht: Sie können über Berufungen in Tarifvertrags- und tariflichen Differenzen entscheiden.

  • Die Landesarbeitsgerichte spielen eine wichtige Funktion bei der Gewährleistung der Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf Bundeslandebene. Sie tragen zusätzlich bei, die Güte und Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Arbeitsrecht zu gewährleisten und sorgen dafür, dass arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen fair und gerecht behandelt werden.