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Amtsgericht Neubrandenburg

Gerichtsstand in Mecklenburg-Vorpommern

Amtsgericht NeubrandenburgDie Kreisstadt Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern hat ca. 64.000 Einwohner und liegt im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Die Stadt Demmin hat etwa 12.00 Einwohner. Das Amtsgericht Neubrandenburg ist in Instanz dem Landgericht Neubrandenburg untergeordnet.

Die unterste Ebene der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland wird von Amtsgerichten gebildet, die eine bedeutende Aufgabe in der Rechtsprechung haben.

1. Aufgaben:


Die Amtsgerichte erfüllen mehrere bedeutende Aufgaben im deutschen Rechtssystem:

Zivilsachen: Zivilrechtliche Rechtsangelegenheiten wie Mietstreitigkeiten, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Schadensersatzklagen und Streitigkeiten über Vertragsangelegenheiten werden vorrangig von Amtsgerichten bearbeitet.

Strafsachen: Strafsachen, die minder schwere Vergehen und Ordnungswidrigkeiten betreffen, werden von Amtsgerichten in erster Instanz verhandelt.

Familiensachen: In Rechtsangelegenheiten des Familienrechts wie Scheidungen, Sorgerechts- und Unterhaltsstreitigkeiten sind Amtsgerichte die zuständigen Stellen.

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Zuständigkeit:

Üblicherweise erstreckt sich die Zuständigkeit der Amtsgerichte auf den geografischen Bezirk, in dem sie sich befinden. Die Unterteilung in kleinere Amtsgerichtsbezirke ermöglicht eine Befugnis für regionale Rechtsangelegenheiten. In Amtsgerichten werden Gerichtsverfahren mit einem Streitwert bis 5000 Euro und Strafsachen, bei denen nicht mit einer Haftstrafe von vier Jahren oder mehr zu rechnen ist, als Erstinstanz bearbeitet.

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3. Behandelte Rechtsgebiete:

Amtsgerichte behandeln eine breite Palette von Rechtsgebieten, darunter:
Zivilrecht: Dies schließt Fälle im Zusammenhang mit Vertragsrecht, Schadensersatz, Mietrecht, Nachbarschaftsstreitigkeiten und Inkassoverfahren ein.

Strafrecht: In strafrechtlichen Fällen, die von Amtsgerichten verhandelt werden, fallen die Strafen normalerweise in Form von Geldstrafen, Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder gemeinnütziger Arbeit an.

Familienrecht: Amtsgerichte haben Zuständigkeit für Scheidungen, Sorgerechtsstreitigkeiten, Unterhaltszahlungen und Vormundschaftsangelegenheiten.

Durch die Bereitstellung eines niedrigschwelligen Zugangs zur Rechtsprechung und die Behandlung von Rechtsfällen in erster Instanz spielen die Amtsgerichte eine entscheidende Aufgabe bei der Gewährleistung von Justiz für die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands.

Alle gemachten Aussagen stellen keine juristische Beratung dar, und sind ohne Gewähr auf Richtigkeit.