Landgericht Schwerin
Gerichtsstand in Mecklenburg-Vorpommern
Übernahme spezifischer Aufgaben, Zuständigkeiten und die Bearbeitung verschiedener Rechtsgebiete sind die Hauptaufgaben der Landgerichte, die in Deutschland als übergeordnete Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit agieren.
1. Aufgaben:
Landgerichte sind Gerichte der zweiten Gerichtsinstanz und haben folgende Hauptaufgaben:
Die Verantwortlichkeit der Landgerichte erstreckt sich über einen umfangreicheren geografischen Bezirk im Verhältnis zu den Amtsgerichten, und in vielen Fällen sind sie für mehrere Amtsgerichtsbezirke zuständig. Diese regionale Verantwortung stellt sicher, dass Berufungen und komplexe Fälle vor einem angemessenen Gericht verhandelt werden. Landgerichte erledigen die Rolle der Instanz für Berufungen der Amtsgerichte und sind gleichzeitig die Erstinstanz für Prozesse mit einem Streitwert über 5000 Euro oder einer zu erwartenden Haftstrafe von vier Jahren und mehr. 3. Behandelte Rechtsgebiete:
Die Bedeutung der Landgerichte in der deutschen Gerichtsstruktur liegt darin, dass sie die Rechtsmittelinstanz für viele Amtsgerichtsentscheidungen darstellen und sich mit komplexeren rechtlichen Angelegenheiten auseinandersetzen. Die Beteiligung der Landgerichte ist entscheidend für die Sicherstellung der Einheitlichkeit und Güte der Rechtsprechung in Deutschland.